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- Erklärung des Eigentümers zur Ummeldung eines Mitbewohners (Italien)Eine italienische Ersatzerklärung in italienischer Sprache (Art. 47 des Dekrets 445/2000) des Eigentümers, Miteigentümers, Nießbrauchers oder Mieters, der die Wohnung jemandem überlässt, der dort ohne eigenen Vertrag seinen Wohnsitz anmeldet: Sie nennt den Nutzungstitel (Unterkunft, Leihe, Zusammenleben) und die Personen. Das Meldeamt braucht sie für den Nutzungstitel (Art. 5 Gesetzesdekret 47/2014). Viele Gemeinden haben ein eigenes Formular zur kostenlosen Wohnsitzerklärung, die auch online über ANPR möglich ist. Keine Stempelsteuer (Art. 37). Unterschrift mit Ausweiskopie.
- Quittung über die Mietzahlung (Italien)Für Vermieter in Italien, die die Miete erhalten, und für Mieter, die einen Zahlungsnachweis wünschen: die Quittung (quietanza) nach Art. 1199 des italienischen Zivilgesetzbuchs, mit Vermieter und Mieter und ihren Steuernummern, dem Betrag in Ziffern und Worten, dem bezahlten Monat oder Zeitraum, der Wohnung, Datum und Zahlungsweise. Sie hat den Platz für die Stempelmarke zu 2 €, die auf Quittungen über 77,47 € fällig ist und im Tabakladen gekauft wird. Der Vermieter stellt sie auf Verlangen des Mieters aus. Auf Italienisch.
- Übergabeprotokoll der Mietwohnung bei Einzug (Italien)Für Vermieter und Mieter in Italien zu Mietbeginn: das von beiden unterschriebene Protokoll, das die Wohnung bei der Übergabe beschreibt – Zählerstände, übergebene Schlüssel, Zustand jedes Raums, Möbel und Geräte, beigefügte Fotos und Bemerkungen. Es ist die vereinbarte Beschreibung, auf die Art. 1590 des italienischen Zivilgesetzbuchs verweist: Am Mietende wird die Wohnung im beschriebenen Zustand zurückgegeben, abgesehen von normaler Abnutzung. In zwei Exemplaren, eines je Partei, als Anlage zum Mietvertrag. Auf Italienisch.
- Rückgabeprotokoll der Mietwohnung bei Auszug (Italien)Für Vermieter und Mieter in Italien am Mietende: das von beiden bei der Schlüsselrückgabe unterschriebene Protokoll mit Zählerständen, zurückgegebenen Schlüsseln, dem Zustand jedes Raums im Vergleich zur Übergabe, etwaigen Schäden über die normale Abnutzung hinaus, Vorbehalten der Parteien, der gezahlten Kaution und den Absprachen zu ihrer Rückzahlung sowie der neuen Anschrift des Mieters. Es hält den Zustand am Rückgabetag fest (Art. 1590 des italienischen Zivilgesetzbuchs) und wird in zwei Exemplaren erstellt. Auf Italienisch.
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