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- Gesuch um Ratenzahlung der Steuern, auf Italienisch (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können, auf Italienisch für ein Steueramt, das Italienisch arbeitet: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, begründet die erhebliche Härte und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz, im Tessin Art. 245 LT). Manche Steuerämter nehmen solche Gesuche online entgegen. Vor Ablauf der Zahlungsfrist senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung, auf Italienisch (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind, auf Italienisch für eine Steuerbehörde, die Italienisch arbeitet: Einsprache (reclamo) gegen die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; massgebend ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben senden, spätestens am 30. Tag der Post übergeben.
- Gesuch um Ratenzahlung der Steuern, auf Französisch (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können, auf Französisch für eine Behörde, die französisch arbeitet: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, legt die erhebliche Härte dar und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz). Manche Steuerverwaltungen bieten ein Online-Formular an. Vor der Fälligkeit senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung, auf Französisch (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind, auf Französisch für eine Behörde, die französisch arbeitet: Einsprache (réclamation) gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; zuständig ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben bis zum 30. Tag senden.
- Gesuch um Ratenzahlung der Steuern (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, begründet die erhebliche Härte und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz, in Zürich § 177 StG). Manche Steuerämter bieten dafür ein Online-Formular an. Vor Ablauf der Zahlungsfrist senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Schweiz)Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind: Einsprache gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; massgebend ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben senden, spätestens am 30. Tag der Post übergeben.
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