DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei, steht in keiner Verbindung zum Bund, zu einem Kanton, einer Gemeinde oder einem Gericht und erteilt keine Rechtsberatung. Amtliche Formulare erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Stelle.
Gesuch um Ratenzahlung der Steuern, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
15 Fragen · etwa 6 Min.
Dieses Dokument ist auf Französisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Französisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Für die Verwendung in Schweiz
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können, auf Französisch für eine Behörde, die französisch arbeitet: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, legt die erhebliche Härte dar und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz). Manche Steuerverwaltungen bieten ein Online-Formular an. Vor der Fälligkeit senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Die Steuerrechnung aus der Waadt oder aus Genf ist zu hoch, um sie auf einmal zu zahlen.
- Ein Einkommensausfall macht die Steuern in der Westschweiz gerade unbezahlbar.
- Nach einer Nachsteuer oder Korrektur ist plötzlich ein grosser Betrag fällig.
- Sie wollen in der Schweiz auf Französisch um Raten für Ihre Steuern bitten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Name der steuerpflichtigen Person (wie in der Veranlagung)
- Adresse der steuerpflichtigen Person
- Steuerbehörde (Name wie in der Veranlagung oder auf der Rechnung)
- Adresse der Steuerbehörde (wie in der Rechtsmittelbelehrung oder auf der Rechnung)
- Ort
- Datum
- Steuerjahr oder Zeitraum
- Referenz- oder Registernummer (wie in der Veranlagung oder auf der Rechnung)
- Datum der Steuerrechnung
- Fälliger Betrag
- Warum Sie die fristgerechte Zahlung hart träfe (z. B. Stellenverlust, Krankheit, Einkommen und Ausgaben)
- Anzahlung sofort in CHF (freiwillig)
- Anzahl der Raten
- Höhe jeder Monatsrate
- Fälligkeit der ersten Rate
Häufige Fragen
- Unter welchen Voraussetzungen gewährt eine Westschweizer Steuerverwaltung Raten?
- Hätte die fristgerechte Zahlung für Sie sehr harte Folgen, kann die Bezugsbehörde die Frist erstrecken oder Ratenzahlung bewilligen; sie kann für diese Zeit auf Zinsen verzichten und Sicherheiten verlangen (Art. 166 DBG). Die kantonalen Gesetze sehen für die kantonalen und kommunalen Steuern ähnliche Regeln vor. Verpassen Sie eine Rate, wird die Erleichterung widerrufen (Art. 166 Abs. 3 DBG). Manche Kantone nehmen solche Gesuche online entgegen; schauen Sie zuerst auf der Website Ihrer Verwaltung nach.
- Wem schreibe ich in der Westschweiz wegen Ratenzahlung der Steuern?
- Der Stelle, die die Steuerrechnung ausgestellt hat; Name und Adresse stehen auf der Rechnung. Kommen die Rechnung der kantonalen und kommunalen Steuern und jene der direkten Bundessteuer von zwei verschiedenen Stellen, senden Sie jeder ein Gesuch. Tun Sie es vor der Fälligkeit: sonst läuft auf offenen Beträgen Verzugszins, und die Behörde kann die Betreibung einleiten.
- Ratenzahlung oder Steuererlass in der Westschweiz: Was ist der Unterschied?
- Bei Zahlungserleichterungen bleibt die ganze Steuer geschuldet; Sie zahlen sie nur später oder in Raten. Der Erlass streicht die Steuer ganz oder teilweise, wenn ihre Bezahlung wegen einer Notlage eine grosse Härte wäre (Art. 167 DBG und die kantonalen Gesetze); er verlangt ein eigenes Gesuch und strengere Voraussetzungen. Die Einsprache (réclamation) ist wieder etwas anderes: Sie bestreitet die Veranlagung selbst, innert 30 Tagen nach der Zustellung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Gesuch um Ratenzahlung der Steuern (Schweiz)
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, begründet die erhebliche Härte und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz, in Zürich § 177 StG). Manche Steuerämter bieten dafür ein Online-Formular an. Vor Ablauf der Zahlungsfrist senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Gesuch um Ratenzahlung der Steuern, auf Italienisch (Schweiz)
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können, auf Italienisch für ein Steueramt, das Italienisch arbeitet: ersucht die Stelle, die die Rechnung ausgestellt hat, um Ratenzahlung, begründet die erhebliche Härte und schlägt Anzahlung, Monatsraten und Beginn vor; auf Zinsen für diese Zeit kann die Behörde verzichten (Art. 166 DBG und das kantonale Steuergesetz, im Tessin Art. 245 LT). Manche Steuerämter nehmen solche Gesuche online entgegen. Vor Ablauf der Zahlungsfrist senden, mit Belegen zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung, auf Französisch (Schweiz)
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind, auf Französisch für eine Behörde, die französisch arbeitet: Einsprache (réclamation) gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; zuständig ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben bis zum 30. Tag senden.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung, auf Italienisch (Schweiz)
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind, auf Italienisch für eine Steuerbehörde, die Italienisch arbeitet: Einsprache (reclamo) gegen die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; massgebend ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben senden, spätestens am 30. Tag der Post übergeben.
- Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Schweiz)
Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind: Einsprache gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; massgebend ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben senden, spätestens am 30. Tag der Post übergeben.
- Gesuch an die Vermieterschaft um Zustimmung zur Untermiete, auf Französisch (Schweiz)
Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, die ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten wollen: das eingeschriebene Gesuch an die Vermieterschaft oder die Verwaltung um Zustimmung (Art. 262 OR). Es gibt die Bedingungen bekannt — Teil der Wohnung, Person, Dauer, Untermietzins und Nebenkosten, möbliert oder nicht, bei der ganzen Wohnung Grund und Rückkehr — nennt die drei gesetzlichen Gründe, die allein eine Verweigerung erlauben, und setzt ein Antwortdatum; im Kanton Waadt äussert sich die Vermieterschaft innert dreissig Tagen (Art. 21 RULV). Ausdrucken, von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden. Auf Französisch.