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Gesuch an die Vermieterschaft um Zustimmung zur Untermiete, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch · für Mieter
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21 Fragen · etwa 9 Min.
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Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, die ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten wollen: das eingeschriebene Gesuch an die Vermieterschaft oder die Verwaltung um Zustimmung (Art. 262 OR). Es gibt die Bedingungen bekannt — Teil der Wohnung, Person, Dauer, Untermietzins und Nebenkosten, möbliert oder nicht, bei der ganzen Wohnung Grund und Rückkehr — nennt die drei gesetzlichen Gründe, die allein eine Verweigerung erlauben, und setzt ein Antwortdatum; im Kanton Waadt äussert sich die Vermieterschaft innert dreissig Tagen (Art. 21 RULV). Ausdrucken, von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen in Ihrer Wohnung in der Westschweiz eine Mitbewohnerin oder einen Mitbewohner aufnehmen, und die Verwaltung muss zustimmen.
- Sie gehen für einen Aufenthalt ins Ausland und wollen die ganze Wohnung bis zur Rückkehr untervermieten.
- Ihr Mietvertrag in Lausanne oder Genf verlangt vor jeder Untermiete ein schriftliches Gesuch.
- Sie wollen der Verwaltung auf Französisch schreiben, um die Zustimmung zur Untermiete zu erhalten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Ort
- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Untervermieteter Teil (z. B. ein Zimmer von 14 m² mit Mitbenutzung von Küche und Bad, oder die ganze Wohnung)
- Untermieter
- Derzeitige Anschrift des Untermieters
- Beginn
- Unbefristet oder befristet
- Enddatum (nur bei Befristung)
- Mietzins (CHF pro Monat)
- Nebenkosten, einzeln aufgeführt (Betrag, Akonto oder Pauschale, wofür)
- Möbliert oder unmöbliert (bestimmt die Kündigungsfrist)
- Grund der Untervermietung und, bei der ganzen Wohnung, wann Sie zurückkehren
- Antwortfrist
- Telefon für Rückfragen
- Schlussformel (französisch): „mes“, wenn eine Person unterschreibt, „nos“, wenn mehrere unterschreiben
Häufige Fragen
- Kann die Vermieterschaft in der Schweiz eine Untermiete ablehnen, und weshalb?
- Nur aus drei Gründen: wenn ihr die Bedingungen der Untermiete nicht bekanntgegeben werden, wenn diese im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind — etwa wenn die Mieterschaft daran verdient — oder wenn ihr wesentliche Nachteile entstehen, wie ein anderer Gebrauch der Wohnung (Art. 262 Abs. 2 OR). Eine Vertragsklausel, die jede Untermiete verbietet, ändert daran nichts. Die Revision von 2024 mit strengeren Regeln wurde abgelehnt.
- Welche Folgen hat eine Untermiete ohne Zustimmung in der Schweiz?
- Die Vermieterschaft kann kündigen. Holen Sie die Zustimmung deshalb vorher ein: Das Gesetz verlangt keine Form, das eingeschriebene Gesuch dient aber als Beweis. Im Kanton Waadt wird die schriftliche Zustimmung vorher mit den Bedingungen eingeholt, und die Vermieterschaft äussert sich innert dreissig Tagen ab Empfang (Art. 21 RULV). Eine Kündigung wegen einer Untermiete, welche die Vermieterschaft nicht hätte verweigern dürfen, kann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden (Art. 271, 273 OR).
- Kann man die ganze Wohnung während eines Auslandaufenthalts untervermieten?
- Ja, sofern Sie glaubhaft machen, dass Sie in absehbarer Zeit in die Wohnung zurückkehren wollen; sonst darf die Vermieterschaft die Zustimmung verweigern (im Kanton Waadt Art. 21 Abs. 3 RULV). Haben Sie bereits gekündigt und wollen Sie nur bis zum Kündigungstermin untervermieten, darf sie nicht deshalb ablehnen, weil Sie nicht zurückkehren; die drei gesetzlichen Gründe gelten weiter. Nennen Sie im Gesuch den Grund und das Rückkehrdatum, und bevollmächtigen Sie eine Person, welche die Post der Vermieterschaft entgegennimmt und während Ihrer Abwesenheit die Fristen wahrt.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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