Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
Veröffentlicht vonDocMuse
Das Schreiben, mit dem Sie den Vermieter um die Erlaubnis bitten, ein Zimmer oder die ganze Wohnung unterzuvermieten – ohne sie dürfen Sie die Wohnung keinem Dritten überlassen (§ 540 BGB). Es nennt die Räume, den Zeitraum und den Untermieter mit Geburtsdatum und Anschrift, begründet das Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist, beruft sich beim Teil der Wohnung auf den Anspruch nach § 553 BGB und weist auf das Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung hin. Die Vermietung an Feriengäste ist eine eigene Wahl, weil die gewöhnliche Erlaubnis sie nicht deckt. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Vermieter
- Postanschrift des Vermieters (Straße, darunter PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Wohnung oder Teil der Wohnung zur Untervermietung
- Zeitraum von
- Ende der Untervermietung (falls befristet)
- Untermieter
- Geburtsdatum des Untermieters
- Derzeitige Anschrift des Untermieters
- Beruf oder Tätigkeit des Untermieters
- Warum Sie untervermieten möchten: was sich seit Vertragsschluss geändert hat
- Was Sie untervermieten: einen Teil der Wohnung (den Rest nutzen Sie weiter) oder die ganze Wohnung auf Zeit
- Vermietung an wechselnde Gäste (z. B. über eine Plattform): nicht geplant oder ausdrücklich erbeten
- Antwortfrist
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Brauche ich für eine Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters?
- Ja. Ohne Erlaubnis darf der Mieter die Wohnung keinem Dritten zum Gebrauch überlassen, auch nicht teilweise (§ 540 Abs. 1 BGB). Wer ohne sie untervermietet, kann abgemahnt und unter Umständen gekündigt werden (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB). Eine Form schreibt das Gesetz für den Antrag nicht vor; als Brief und mit der Bitte um eine Antwort in Textform können Sie Antrag und Erlaubnis später belegen.
- Wann habe ich einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung?
- Wenn Sie einen Teil der Wohnung überlassen wollen und Ihr berechtigtes Interesse daran erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist – etwa durch eine Trennung, eine berufliche Veränderung oder eine finanzielle Notlage (§ 553 Abs. 1 BGB). Ein Teil liegt nach dem Bundesgerichtshof schon vor, wenn Sie ein Zimmer für sich behalten (VIII ZR 349/13). Der Vermieter darf ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten ist; ist sie nur gegen eine angemessene Mieterhöhung zumutbar, kann er die Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB).
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Untervermietung ablehnt?
- Haben Sie einen Anspruch nach § 553 BGB, können Sie auf Erteilung der Erlaubnis klagen. Unabhängig davon können Sie das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert, ohne dass in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Kündigung selbst braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): eigenhändig unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur, nie per einfacher E-Mail.
- Deckt die Erlaubnis zur Untervermietung auch Feriengäste über Online-Plattformen?
- Nein. Eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht die tageweise Vermietung an Touristen (BGH VIII ZR 210/13 vom 08.01.2014); dafür braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis, die das Schreiben gesondert erbitten kann. Hinzu kommen in vielen Städten Regeln gegen Zweckentfremdung: Je nach Land und Gemeinde sind eine Genehmigung und eine Registrierungsnummer nötig, die in jedem Angebot anzugeben ist – etwa in Berlin.
- Wer stellt dem Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung aus?
- Der Hauptmieter, denn Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt (§ 19 BMG). Der Untermieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG) und braucht dafür diese Bestätigung. Da der Hauptmieter nicht Eigentümer ist, nennt sie auch den Namen des Eigentümers.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
Die schriftliche Bestätigung, die der Wohnungsgeber – der Vermieter, ein untervermietender Hauptmieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung – nach § 19 BMG ausstellen muss, damit sich die einziehende Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden kann. Sie enthält, was das Gesetz verlangt: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, den Namen des Eigentümers, wenn es ein anderer ist, Einzug oder Auszug mit Datum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen, dazu den Hinweis auf das Verbot der Scheinanmeldung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
- Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution
Das Schreiben, mit dem Sie nach dem Auszug Ihre Mietkaution zurückfordern: Es nennt Mietende, Rückgabe und Höhe der Kaution, verlangt bis zu einer Frist die Rückzahlung einschließlich der Zinsen (§ 551 Abs. 3 BGB) – oder die Freigabe des Kautionssparbuchs oder der Bürgschaft –, fordert eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen und begrenzt einen Einbehalt auf einen angemessenen Teil für die noch offene Betriebskostenabrechnung. Eine feste gesetzliche Rückzahlungsfrist gibt es nicht; das Schreiben verspricht deshalb keine. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
- Mietvertrag Wohnung unbefristet, wahlweise mit Kündigungsverzicht
Der übliche Mietvertrag für eine Wohnung auf unbestimmte Zeit – und der richtige für alle, die einen „befristeten Mietvertrag“ mit fester Mindestdauer suchen: Der wählbare beiderseitige Kündigungsverzicht bindet beide Seiten bis zu vier Jahre, so weit der BGH es zulässt, ohne den Grund, den ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB bräuchte. Sonst kündigt der Mieter mit drei Monaten Frist, der Vermieter nur mit gesetzlichem Grund. Mit Kaution nach § 551 BGB, Betriebskosten nach der BetrKV, Staffel- oder Indexmiete, Angaben zur Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen, die der Rechtsprechung standhalten. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
- Untermietvertrag für ein WG-Zimmer
Der Vertrag, mit dem der Hauptmieter einer Wohnung ein Zimmer seiner WG untervermietet: Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad, Miete mit Nebenkostenpauschale, Kaution nach § 551 BGB, Hausregeln und Kündigung. Er hält die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung fest (§ 540 BGB) und richtet die Kündigung danach, ob das Zimmer möbliert ist und der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt – dann gilt die kurze Frist bis zum 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Unbefristet oder mit Enddatum, etwa für ein Semester. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
- Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug (Rückgabeprotokoll)
Das Rückgabeprotokoll für den Auszug aus einer Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der Begehung die Zählerstände für die Schlussabrechnung fest, jeden zurückgegebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen dazu sowie die neue Anschrift und das Konto für die Kaution. Der Tag der Rückgabe zählt: Sechs Monate danach verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung (§ 548 BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben.
- Mängelanzeige mit Mietminderung
Das Schreiben, mit dem Sie dem Vermieter einen Mangel der Mietwohnung anzeigen – Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, defekte Fenster – und die Minderung der Miete geltend machen. Die Anzeige ist Pflicht: Ohne sie entfällt die Minderung, soweit der Vermieter den Mangel hätte beheben können (§ 536c BGB). Das Schreiben beschreibt den Mangel, setzt eine Frist zur Beseitigung, berechnet die Minderung aus der Bruttomiete, lässt Sie wählen, ob Sie unter Vorbehalt voll zahlen (der sicherere Weg) oder sofort kürzen, und kündigt die Aufrechnung nach § 556b Abs. 2 BGB an. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.