DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei, steht in keiner Verbindung zum Bund, zu einem Kanton, einer Gemeinde oder einem Gericht und erteilt keine Rechtsberatung. Amtliche Formulare erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Stelle.
Untermietvertrag für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
25 Fragen · etwa 10 Min.
Dieses Dokument ist auf Französisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Französisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Für die Verwendung in Schweiz
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Hauptmieterinnen und Hauptmieter in der Schweiz, die ein Zimmer ihrer Wohngemeinschaft untervermieten: der Vertrag mit Zimmer und Mitbenutzung, Mietzins und einzeln aufgeführten Nebenkosten (Art. 257a OR), Mietzinsdepot auf den Namen der Untermieterschaft (Art. 257e OR), Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR) und Kündigung mit zwei Wochen für ein möbliertes Zimmer, sonst drei Monaten. Er hält fest, dass die Untermiete vom Hauptmietvertrag abhängt (Art. 273b OR) und dass die Hauptmieterschaft mit dem amtlichen Formular kündigt. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben. Auf Französisch.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie sind Hauptmieterin oder Hauptmieter einer Wohnung in der Westschweiz und wollen ein Zimmer vermieten.
- Eine Studentin, ein Student oder eine Arbeitskollegin zieht in ein Zimmer bei Ihnen ein, und Sie wollen einen klaren Vertrag.
- Die Verwaltung will die Bedingungen der Untermiete wissen, und mit der Mitbewohnerschaft ist noch nichts unterschrieben.
- Sie brauchen einen französischen Untermietvertrag für ein WG-Zimmer in der Schweiz.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Hauptmieter (Untervermieter)
- Anschrift der Immobilie
- Untermieter
- Derzeitige Anschrift des Untermieters
- Datum des Vertrags
- Hauptvermieter (Vermieter der ganzen Wohnung)
- Datum der Erlaubnis zur Untervermietung
- Beschreibung des Zimmers
- Gemeinschaftsflächen zur Mitbenutzung durch den Mieter
- Schlüssel
- Möbliert oder unmöbliert (bestimmt die Kündigungsfrist)
- Verzeichnis der Einrichtungsgegenstände
- Beginn
- Unbefristet oder befristet
- Enddatum (nur bei Befristung)
- Mietzins (CHF pro Monat)
- Nebenkosten, einzeln aufgeführt (Betrag, Akonto oder Pauschale, wofür)
- Mietzins der ganzen Wohnung laut Hauptmietvertrag (CHF pro Monat)
- IBAN
- Mietzinsdepot: ja oder nein
- Betrag des Mietzinsdepots
- Hausregeln der WG (Putzplan, Gäste, Haustiere, Ruhezeiten)
- Zusätzliche Bedingungen
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Braucht es die Zustimmung der Verwaltung, um eine Mitbewohnerin oder einen Mitbewohner als Untermieter aufzunehmen?
- Ja, die Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 Abs. 1 OR). Sie darf nur verweigert werden, wenn die Bedingungen nicht bekanntgegeben werden, wenn sie im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind oder wenn die Untermiete wesentliche Nachteile bringt (Abs. 2). Die Revision mit strengeren Regeln wurde am 24. November 2024 abgelehnt. Im Kanton Waadt ist die Zustimmung vorher schriftlich einzuholen, und die Vermieterschaft äussert sich innert dreissig Tagen ab Empfang (Art. 21 RULV). Für das Gesuch gibt es ein eigenes Schreiben.
- Welche Kündigungsfrist gilt für ein untervermietetes Zimmer in der Schweiz?
- Für ein möbliertes Zimmer zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer (Art. 266e OR), für ein unmöbliertes drei Monate auf einen ortsüblichen Termin oder, ohne Ortsgebrauch, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). Die Hauptmieterschaft kündigt schriftlich mit dem vom Kanton genehmigten Formular, wie jede Vermieterschaft (Art. 266l Abs. 2 OR); sonst ist die Kündigung nichtig (Art. 266o OR). Die Untermieterschaft kann sie innert 30 Tagen anfechten, eine Erstreckung aber nicht über den Hauptmietvertrag hinaus erhalten (Art. 273, 273b OR).
- Darf das Depot einer Untermiete in bar an die Hauptmieterschaft bezahlt werden?
- Nein: Eine Sicherheit in Geld gehört zu einer Bank, auf ein Konto oder Depot auf den Namen der Untermieterschaft, und beträgt höchstens drei Monatsmietzinse (Art. 257e OR). Der Untermietzins muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Mietzins der ganzen Wohnung stehen, etwa nach Fläche; missbräuchliche Bedingungen erlauben der Vermieterschaft, die Zustimmung zu verweigern (Art. 262 Abs. 2 OR), und wer zu solchen Bedingungen ohne Zustimmung untervermietet, riskiert nach schriftlicher Mahnung die Kündigung des Hauptmietvertrags (Art. 257f Abs. 3 OR; BGE 134 III 300). Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie im Vertrag einzeln aufgeführt sind (Art. 257a Abs. 2 OR).
- Muss die Untermieterschaft ausziehen, wenn dem Hauptmieter gekündigt wird?
- Ja, das Recht am Zimmer hängt vom Hauptmietvertrag ab: Ist dieser aufgelöst, gibt die Untermieterschaft das Zimmer auf Verlangen zurück, und eine Erstreckung ist nur für dessen Dauer möglich (Art. 273b Abs. 1 OR). Die Hauptmieterschaft muss die Untermiete daher rechtzeitig selbst kündigen, mit dem amtlichen Formular. Die Vermieterschaft muss die Untermieterschaft nicht als neue Mietpartei übernehmen. Wo der Kanton das Formular für den Anfangsmietzins vorschreibt, gilt es auch für die Untermiete.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Untermietvertrag für ein WG-Zimmer (Schweiz)
Für Hauptmieterinnen und Hauptmieter in der Schweiz, die ein Zimmer ihrer Wohngemeinschaft untervermieten: der Vertrag mit Zimmer und Mitbenutzung, Mietzins und den einzeln aufgeführten Nebenkosten (Art. 257a OR), Mietzinsdepot auf den Namen der Untermieterschaft (Art. 257e OR), Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR) und Kündigung mit zwei Wochen für ein möbliertes Zimmer oder drei Monaten sonst. Er sagt, dass die Untermiete vom Hauptmietvertrag abhängt (Art. 273b OR) und dass die Hauptmieterschaft mit dem amtlichen Formular kündigt. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
- Untermietvertrag für ein WG-Zimmer, auf Englisch (Schweiz)
Für Hauptmietende in der Schweiz, die ein Zimmer ihrer WG untervermieten: der Vertrag mit Zimmer und gemeinsamen Räumen, Mietzins und einzeln aufgeführten Nebenkosten (Art. 257a OR), Depot auf den Namen der Untermieterschaft (Art. 257e OR), Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 262 OR) und Kündigung mit zwei Wochen Frist für ein möbliertes Zimmer, sonst drei Monaten. Er hält fest, dass die Untermiete vom Hauptmietvertrag abhängt (Art. 273b OR). Beide Seiten unterschreiben. Behörden in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Antrittsprotokoll und Mängelliste für eine Wohnung, auf Französisch (Schweiz)
Für Mieterinnen und Mieter und für die Vermieterschaft in der Schweiz beim Einzug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben — Zählerstände, Schlüssel, Zustand jedes Raumes, Mängel, vereinbarte Arbeiten und, auf Verlangen, Rückgabeprotokoll und Mietzins des Vormieters (Art. 256a OR). Ein zweiter Teil ist für Mängel, die nach dem Einzug entdeckt werden: die Liste, welche die Mieterschaft unterschreibt und quittieren lässt. Im Kanton Waadt werden diese Mängel sofort nach Erhalt des Protokolls gemeldet (Art. 1 RULV). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben. Auf Französisch.
- Gesuch an die Vermieterschaft um Zustimmung zur Untermiete, auf Französisch (Schweiz)
Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, die ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten wollen: das eingeschriebene Gesuch an die Vermieterschaft oder die Verwaltung um Zustimmung (Art. 262 OR). Es gibt die Bedingungen bekannt — Teil der Wohnung, Person, Dauer, Untermietzins und Nebenkosten, möbliert oder nicht, bei der ganzen Wohnung Grund und Rückkehr — nennt die drei gesetzlichen Gründe, die allein eine Verweigerung erlauben, und setzt ein Antwortdatum; im Kanton Waadt äussert sich die Vermieterschaft innert dreissig Tagen (Art. 21 RULV). Ausdrucken, von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Kündigung der Mietwohnung durch die Mieterschaft, auf Französisch (Schweiz)
Für Mietende in der Schweiz, die ausziehen wollen: das Kündigungsschreiben an die Vermieterschaft oder die Régie (Liegenschaftsverwaltung), in der Schriftform, die Art. 266l Abs. 1 OR verlangt, mit drei Monaten Frist auf das vertragliche Ende oder sonst auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR; in der Waadt 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober) – sonst auf den nächsten Termin. Es hat eine Zeile pro Mieterin oder Mieter und eine für die Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners, wenn die Wohnung die Familienwohnung ist (Art. 266m OR), und verlangt eine Wohnungsabnahme und die Freigabe des Mietzinsdepots. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Mängelanzeige für die Mietwohnung mit Frist zur Behebung und Mietzinsherabsetzung, auf Französisch (Schweiz)
Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, die mit Mängeln in ihrer Wohnung leben: die schriftliche Anzeige an die Vermieterschaft oder die Régie. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine Frist zur Behebung (Art. 259a und 259b OR), verlangt eine Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis der Vermieterschaft (Art. 259d OR) und kann die Androhung der Hinterlegung des Mietzinses enthalten, die Art. 259g OR vorher verlangt. Sie nennt die kostenlose Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Auf Französisch.