Untermietvertrag über ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Der Untermietvertrag, mit dem der Hauptmieter einer Wohnung in Österreich ein Zimmer seiner WG untervermietet: Zimmer und Mitbenützung von Küche und Bad, Untermietzins mit Kostenpauschale, Kaution nach § 16b MRG, Hausregeln und Kündigung. Er fragt den Anwendungsbereich des MRG ab, denn davon hängt der Schutz des Untermieters ab: Im Voll- und Teilanwendungsbereich kündigt auch der Hauptmieter nur gerichtlich, mit dem eigenen Grund des § 30 Abs 2 Z 12 MRG, und im Vollanwendungsbereich ist der Untermietzins begrenzt (§ 26 MRG). Unbefristet oder mit Enddatum. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Anwendungsbereich des MRG (§ 1 MRG): Vollanwendung, Teilanwendung oder Vollausnahme
- Hauptmieter (Untervermieter)
- Akademischer Grad des Hauptmieters (falls vorhanden)
- Anschrift der Wohnung (mit Stiege und Tür)
- Untermieter
- Akademischer Grad des Untermieters (falls vorhanden)
- Geburtsdatum des Untermieters
- Derzeitige Anschrift des Untermieters
- Hauptvermieter (Vermieter der ganzen Wohnung)
- Untervermietung: vom Hauptmietvertrag nicht verboten, oder der Hauptvermieter hat zugestimmt
- Angaben zur Einordnung: Jahr der Baubewilligung, öffentliche Förderung, Zahl der Wohnungen im Haus, Eigentumswohnung
- Bundesland, in dem die Wohnung liegt
- Beschreibung des Zimmers
- Gemeinschaftsflächen zur Mitbenutzung durch den Mieter
- Schlüssel
- Verzeichnis der Einrichtungsgegenstände
- Beginn
- Vertragsende (leer lassen, wenn unbefristet)
- Untermietzins monatlich für Zimmer und Mitbenützung (ohne Kosten)
- Kostenpauschale monatlich für Betriebskosten, Heizung, Strom und Internet
- Entgelt monatlich für die Einrichtung des Zimmers (falls verrechnet)
- Gesamtbetrag monatlich (Gesamtmietzins)
- IBAN
- Kaution
- Hausregeln für das Zusammenleben
- Sonstige Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Ist ein Untermieter in einer Wohngemeinschaft in Österreich vor einer Kündigung geschützt?
- Im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG ja: Auch der Hauptmieter kann das Untermietverhältnis nur gerichtlich und nur aus einem wichtigen Grund aufkündigen (§§ 30, 33 MRG). Er hat aber einen eigenen Grund, wenn die Fortsetzung der Untermiete seine wichtigen Interessen verletzt, etwa weil er das Zimmer für sich oder nahe Angehörige braucht oder das Zusammenwohnen unzumutbar geworden ist (§ 30 Abs 2 Z 12 MRG). In der Vollausnahme, etwa im Ein- oder Zweiobjekthaus, ist eine Kündigung ohne Grund möglich. Endet der Hauptmietvertrag, kann der Hauptvermieter die Räumung auch vom Untermieter verlangen.
- Wie hoch darf der Untermietzins für ein WG-Zimmer in Österreich sein?
- Im Vollanwendungsbereich des MRG begrenzt ihn § 26 MRG: Für einen Teil der Wohnung darf er den verhältnismäßigen Teil des Hauptmietzinses, den der Hauptmieter zahlt, um höchstens 50 % übersteigen. Dazu kommen die anteiligen Betriebskosten, ein angemessenes Entgelt für mitvermietete Einrichtung und Aufwendungen des Hauptmieters zur Verbesserung, soweit sie dem Untermieter nützen. Wer die ganze Wohnung gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt weitergibt, riskiert die Kündigung durch den eigenen Vermieter (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG).
- Darf ein Hauptmieter in Österreich ein Zimmer ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten?
- Das hängt vom Anwendungsbereich und vom Hauptmietvertrag ab. Im Vollanwendungsbereich des MRG bindet ein Verbot im Hauptmietvertrag nur, wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung spricht – etwa wenn die ganze Wohnung weitergegeben wird, der Untermietzins unverhältnismäßig hoch ist oder mehr Personen einziehen, als die Wohnung Wohnräume hat (§ 11 MRG). In der Teilanwendung und der Vollausnahme ist die Untervermietung erlaubt, wenn sie dem Vermieter nicht schadet und der Vertrag sie nicht ausdrücklich verbietet (§ 1098 ABGB). Für die Vermietung an wechselnde Gäste gelten zusätzlich Landesregeln, in Wien höchstens 90 Tage im Jahr ohne Bewilligung.
- Gilt die Mindestbefristung von drei Jahren in Österreich auch für ein WG-Zimmer?
- Das ist nicht abschließend geklärt. § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG verlangt bei Wohnungen im Voll- und Teilanwendungsbereich mindestens drei Jahre, bei einem Unternehmer als Vermieter fünf; ob das auch für die Untervermietung eines einzelnen Zimmers gilt, ist offen. Eine Befristung von mindestens drei Jahren hält die Regel ein, wenn der Hauptmieter nicht als Unternehmer vermietet; ein unbefristeter Vertrag wirft die Frage gar nicht auf. Ein befristeter Untermieter kann nach dem ersten Jahr mit drei Monaten zum Monatsletzten kündigen (§ 29 Abs 2 MRG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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