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Herabsetzungsbegehren: Mietzinssenkung wegen tieferem Referenzzinssatz (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Mieter
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Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, deren Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz beruht als dem heute geltenden: das schriftliche Herabsetzungsbegehren an die Vermieterschaft nach Art. 270a OR, auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Es nennt den Referenzzinssatz des heutigen Mietzinses, den aktuellen, die verlangte Senkung und die 30 Tage, in denen die Vermieterschaft Stellung nehmen muss, und für den Fall einer Ablehnung die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Den Anspruch rechnen Sie vorher kostenlos mit dem Rechner des Mieterverbands nach. Von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
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Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Der Referenzzinssatz ist gesunken, und Sie möchten in der Schweiz eine tiefere Miete verlangen.
- Ihre Miete ist seit Jahren gleich geblieben, obwohl die Hypothekarzinsen gefallen sind.
- Die Verwaltung hat die Senkung des Referenzzinssatzes nicht von sich aus weitergegeben.
- Sie wollen schriftlich eine Mietzinssenkung verlangen, bevor Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Ort
- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Datum der letzten Festsetzung oder Anpassung des Mietzinses
- Referenzzinssatz, auf dem der heutige Mietzins beruht, in % (z. B. 1,75)
- Heute geltender Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, in %
- Wer verlangt die Senkung: die einzige Mietpartei oder alle gemeinsam (alle unterschreiben)
- Heutiger Nettomietzins pro Monat, ohne Nebenkosten (z. B. CHF 1'850.00)
- Verlangte Herabsetzung des Mietzinses (in % oder CHF pro Monat)
- Nächstmöglicher Kündigungstermin, auf den die Senkung gelten soll
- Kanton der Wohnung: Schlichtungsbehörde für Mietsachen
Häufige Fragen
- Habe ich in der Schweiz Anspruch auf eine Mietzinssenkung beim heutigen Referenzzinssatz?
- Wenn Ihr Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz beruht als dem heute geltenden; den Satz nennt der Vertrag oder die letzte Mietzinsanpassung. Seit dem 2. September 2025 beträgt er 1,25 %; das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht ihn vierteljährlich, wieder am 1. Dezember 2026. Eine Senkung um 0,25 Prozentpunkte ergibt einen Senkungsanspruch von 2,91 %, eine um 0,50 Prozentpunkte 5,66 % (Art. 13 Abs. 1 VMWG). Davon darf die Vermieterschaft 40 % der Teuerung (Art. 16 VMWG) und Kostensteigerungen seit der letzten Anpassung abziehen. Nachrechnen: kostenloser Rechner des Mieterverbands (mieterverband.ch/senkung). Indexierte Mietzinse und Staffelmieten folgen dem Referenzzinssatz nicht.
- Ab wann gilt der tiefere Mietzins nach einem Herabsetzungsbegehren?
- Auf den nächstmöglichen Kündigungstermin (Art. 270a Abs. 1 OR). Das Begehren muss die Vermieterschaft deshalb vor Beginn der Kündigungsfrist erreichen, wie eine Kündigung: bei drei Monaten Frist auf Ende März spätestens Ende Dezember. Ist es später, gilt die Senkung erst auf den folgenden Termin. Alle Mietparteien unterschreiben das Begehren, und es geht eingeschrieben an die Vermieterschaft oder die Verwaltung.
- Was tun, wenn die Vermieterschaft die Mietzinssenkung ablehnt oder nicht antwortet?
- Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen Stellung nehmen. Lehnt sie ganz oder teilweise ab, können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Antwort die Schlichtungsbehörde für Mietsachen anrufen; antwortet sie nicht, innert 30 Tagen nach Ablauf ihrer Frist (Art. 270a Abs. 2 OR). Das Gesuch geht schriftlich oder mündlich; viele Behörden stellen ein eigenes Formular kostenlos zur Verfügung. Im Schlichtungsverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO). Bis zu einer Einigung oder einem Entscheid zahlen Sie den bisherigen Mietzins weiter.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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