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Freigabe des Mietzinsdepots durch Vermieterschaft oder Bank, auf Italienisch (Schweiz)

Schweiz · auf Italienisch · für Mieter

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Für Mietende, die eine Wohnung in der Schweiz verlassen haben: der Brief, mit dem Sie das Mietzinsdepot zurückverlangen (Art. 257e OR). Sie wählen den Empfänger: die Vermieterschaft, die der Bank die Freigabe erlauben soll, oder direkt die Bank, wenn seit Mietende ein Jahr vergangen ist, ohne dass die Vermieterschaft eine Forderung mit Betreibung oder Klage geltend gemacht hat. Er nennt Bank, Konto, Betrag, Ihre IBAN und eine Antwortfrist. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden. Auf Italienisch.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Schweiz
Mitteilung und Aufforderung
Italiano
Immobilien
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie sind ausgezogen und Ihre Vermieterschaft in der Schweiz gibt das Mietzinsdepot nicht frei.
  • Die Wohnung ist zurückgegeben und Sie wollen das Depot zurück, das auf der Bank liegt.
  • Seit Ihrem Auszug sind viele Monate vergangen und die frühere Verwaltung meldet sich nicht mehr.
  • Sie wollen die Bank im Tessin direkt bitten, Ihnen das Depot mit den Zinsen auszuzahlen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Datum der Übergabe
  • Empfänger und Anliegen: Zustimmung der Vermieterschaft, oder nach einem Jahr die Bank
  • Bank
  • Nummer des Kontos oder Depots, auf dem die Kaution liegt
  • Betrag des Mietzinsdepots
  • IBAN
  • Frist

Häufige Fragen

Wann muss eine Schweizer Bank das Mietzinsdepot an die Mieterschaft auszahlen?
Wenn beide Seiten zustimmen, oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl (ohne Rechtsvorschlag oder mit beseitigtem Rechtsvorschlag) oder ein rechtskräftiges Urteil (Art. 257e Abs. 3 OR). Verlangen Sie also nach der Übergabe zuerst die Zustimmung der Vermieterschaft. Vergeht nach Mietende ein Jahr, ohne dass die Vermieterschaft eine Forderung gegen Sie mit Betreibung oder Klage geltend macht (ein Schlichtungsgesuch genügt dafür), muss die Bank allein auf Ihr Verlangen auszahlen – dafür ist die zweite Option im Brief.
Was gehört ein Jahr nach dem Auszug zum Gesuch an die Bank?
Dieser Brief mit gewählter Bank-Option, eine Kopie des Mietvertrags oder der Depotquittung und ein Nachweis, wann die Miete endete – die Kündigung, die Bestätigung der Vermieterschaft oder das Übergabeprotokoll. Fragen Sie, ob die Bank ein eigenes Formular hat. Hat die Vermieterschaft innerhalb des Jahres eine Betreibung oder Klage gegen Sie eingeleitet, auch nur mit einem Gesuch an die Schlichtungsbehörde, zahlt die Bank nicht allein auf Ihr Verlangen aus.
Was regelt das Tessiner Recht zusätzlich beim Mietzinsdepot?
Das Tessiner Einführungsgesetz vom 24. Juni 2010 zum Mietrecht ergänzt Art. 257e OR: Die Vermieterschaft muss ein Bardepot innert 10 Tagen auf ein Spar- oder Depotheft auf den Namen der Mieterschaft bei einer Bank mit Sitz oder Filiale im Tessin legen, höchstens drei Monatsmietzinse (Art. 6); die Bank stellt eine Quittung in zwei Exemplaren aus, je eines pro Partei (Art. 7); das Geld wird nur nach Art. 257e Abs. 3 OR freigegeben, die Zinsen kann die Mieterschaft aber mit eigener Unterschrift beziehen (Art. 8). Ein Mietvertrag kann davon nicht zum Nachteil der Mieterschaft abweichen (Art. 10).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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