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Freigabe des Mietzinsdepots verlangen, bei Vermieterschaft oder Bank (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch · für Mieter

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Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz nach dem Auszug: das Schreiben, mit dem Sie Ihr Mietzinsdepot zurückverlangen (Art. 257e OR). Sie wählen den Empfänger: die Vermieterschaft, die der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit dem Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist, ohne dass die Vermieterschaft einen Anspruch durch Betreibung oder Klage rechtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und einer Frist für die Antwort. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Schweiz
Mitteilung und Aufforderung
Immobilien
Deutsch
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie sind ausgezogen, und die Vermieterschaft gibt Ihr Mietzinsdepot in der Schweiz nicht frei.
  • Die Wohnungsabgabe ist vorbei, und Sie möchten Ihre Mietkaution zurück.
  • Seit dem Auszug ist viel Zeit vergangen, und die frühere Verwaltung meldet sich nicht mehr.
  • Sie wollen die Bank auffordern, Ihnen das Geld auf dem Kautionskonto auszuzahlen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Datum des Vertrags
  • Datum der Beendigung
  • Datum der Übergabe
  • Empfänger und Anliegen: Zustimmung der Vermieterschaft, oder nach einem Jahr die Bank
  • Bank
  • Nummer des Kontos oder Depots, auf dem die Kaution liegt
  • Betrag des Mietzinsdepots
  • IBAN
  • Frist

Häufige Fragen

Wie lange darf die Vermieterschaft in der Schweiz das Mietzinsdepot zurückhalten?
Die Bank gibt das Depot nur mit der Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl (gegen den kein Rechtsvorschlag erhoben oder dessen Rechtsvorschlag beseitigt wurde) oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil heraus (Art. 257e Abs. 3 OR). Nach der Wohnungsabgabe bitten Sie deshalb zuerst die Vermieterschaft um ihre Zustimmung. Hat sie innert einem Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen Sie rechtlich geltend gemacht, also weder eine Betreibung eingeleitet noch eine Klage angehoben (dafür genügt schon das Schlichtungsgesuch), können Sie die Rückzahlung von der Bank allein verlangen; das Schreiben hat dafür die zweite Wahl.
Was schicke ich der Bank, wenn das Jahr nach dem Mietende abgelaufen ist?
Dieses Schreiben mit der Wahl «an die Bank», eine Kopie des Mietvertrags oder der Depotbescheinigung und einen Nachweis, wann das Mietverhältnis geendet hat, etwa die Kündigung, die Bestätigung der Vermieterschaft oder das Rückgabeprotokoll. Fragen Sie bei der Bank nach, ob sie ein eigenes Formular verwendet. Hat die Vermieterschaft innerhalb des Jahres eine Betreibung eingeleitet oder eine Klage angehoben, auch nur mit einem Schlichtungsgesuch, zahlt die Bank nicht auf Ihr Verlangen allein aus.
Gilt im Kanton Tessin etwas Besonderes für das Mietzinsdepot?
Ja, das Tessiner Einführungsgesetz zum Mietrecht vom 24. Juni 2010 ergänzt Art. 257e OR: Die Vermieterschaft muss ein Bardepot innert 10 Tagen auf ein Spar- oder Depotheft auf den Namen der Mieterschaft bei einer Bank mit Sitz oder Agentur im Kanton Tessin einzahlen (art. 6). Bezogen werden kann es nur wie nach Art. 257e Abs. 3 OR; die Zinsen kann die Mieterschaft allein mit der eigenen Unterschrift beziehen (art. 8).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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