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Freigabe der Mietkaution verlangen (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Deutsch · für Mieter

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Für Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: das Schreiben, mit dem Sie Ihre Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit dem Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und einer Frist für die Antwort. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie sind in Liechtenstein ausgezogen, und der Vermieter gibt die Kaution nicht frei.
  • Die Wohnung ist zurückgegeben, und Sie warten immer noch auf Ihre Mietkaution.
  • Der frühere Vermieter antwortet nicht mehr, und Ihre Kaution liegt weiter auf der Bank.
  • Sie wollen die Bank schriftlich bitten, Ihnen das Geld auf dem Kautionskonto auszuzahlen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Datum der Übergabe
  • Empfänger und Anliegen: Zustimmung des Vermieters, oder nach einem Jahr die Bank
  • Bank
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  • Höhe der Kaution
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Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter in Liechtenstein die Mietkaution zurückhalten?
Die Bank gibt die Kaution nur mit der Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung heraus (§ 1090 Art. 14 Abs. 3 ABGB). Bitten Sie nach der Rückgabe der Wohnung deshalb zuerst den Vermieter um seine Zustimmung. Hat er innert einem Jahr nach dem Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht, können Sie die Rückzahlung von der Bank allein verlangen; das Schreiben hat dafür die zweite Wahl.
Wie viel Kaution darf ein Vermieter in Liechtenstein verlangen, und wo liegt sie?
Für eine Wohnung höchstens drei Monatszinse (§ 1090 Art. 14 Abs. 2 ABGB). Leistet der Mieter die Kaution in Geld oder Wertpapieren, muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet (Abs. 1), nicht auf seinem eigenen Konto. Die Zinsen des Sparkontos stehen damit dem Mieter zu.
Was tun, wenn der Vermieter in Liechtenstein die Kaution nicht freigibt?
Ist das Jahr nach dem Mietende abgelaufen, ohne dass der Vermieter geklagt hat, senden Sie dieses Schreiben an die Bank, mit einer Kopie des Mietvertrags und einem Nachweis des Mietendes; fragen Sie, ob die Bank ein eigenes Formular verwendet. Vorher oder wenn der Vermieter Forderungen erhebt, entscheidet im Streit das Fürstliche Landgericht in Vaduz; ein Schlichtungsverfahren vor einer Behörde wie in der Schweiz gibt es im Mietrecht nicht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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    Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Vermieter Englisch sprechen: die schriftliche Kündigung des Mietvertrags (§ 1090 Art. 47 ABGB) mit drei Monaten auf ein Monatsende oder der längeren vertraglichen Frist (Art. 37, 39), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Mit Zeilen für alle Mieter und für die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners bei der Familienwohnung (Art. 48). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden oder gegen Quittung übergeben. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.