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Mitteilung einer Mietzinserhöhung (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Deutsch · für Vermieter
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Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB, mit dem bisherigen und dem neuen Mietzins, dem Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt, und der Begründung nach Art. 56. Sie muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist die Erhöhung nichtig. Sie nennt die vier Wochen, in denen der Mieter beim Landgericht anfechten kann (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie vermieten eine Wohnung in Liechtenstein und wollen die Miete erhöhen.
- Ihre Kosten für Unterhalt und Hypothek sind gestiegen, und die Miete deckt sie nicht mehr.
- Sie haben die Wohnung renoviert und wollen den Mietzins entsprechend anpassen.
- Die Miete liegt deutlich unter dem, was vergleichbare Wohnungen im Ort kosten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Anschrift des Vermieters
- Mieter
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- Ort
- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Bisherige Miete
- Neue Miete
- Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt (nächstmöglicher Kündigungstermin)
- Grund der Erhöhung
- Begründung im Einzelnen, mit Zahlen (Kosten, Arbeiten, Vergleichswohnungen)
Häufige Fragen
- Bis wann muss eine Mietzinserhöhung dem Mieter in Liechtenstein mitgeteilt werden?
- Der Vermieter kann den Mietzins auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen, bei einer Wohnung auf das Ende eines Monats nach der Kündigungsfrist von drei Monaten oder der längeren des Mietvertrags (§ 1090 Art. 39, 59 Abs. 1 ABGB). Die Mitteilung muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Beginn dieser Kündigungsfrist zugehen. Für eine Erhöhung auf Ende Juni beginnt die Frist am 1. April; damit volle 14 Tage bleiben, muss das Schreiben spätestens am 17. März beim Mieter sein. Massgebend ist der Empfang, nicht die Aufgabe: Geben Sie es gut zehn Tage früher eingeschrieben auf oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung.
- Wann ist eine Mietzinserhöhung in Liechtenstein nichtig?
- Wenn die Mitteilung den Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt, oder die Begründung nicht enthält, oder wenn der Vermieter mit ihr die Kündigung androht oder ausspricht (§ 1090 Art. 59 Abs. 3 ABGB). Dieses Schreiben enthält beides und erwähnt keine Kündigung; senden Sie es nicht zusammen mit einer Kündigung. Nicht gedacht ist es für einen indexierten (Art. 57) oder gestaffelten Mietzins (Art. 58) und für luxuriöse Wohnungen über 150 m² oder Einfamilienhäuser über 200 m² Nettowohnfläche, für die Art. 55 bis 65 nicht gelten (Art. 3 Abs. 2).
- Welche Gründe rechtfertigen in Liechtenstein eine Mietzinserhöhung?
- Unzulässig ist eine Erhöhung, mit der ein unangemessener Ertrag aus der Mietsache erzielt wird (§ 1090 Art. 55 Abs. 2 ABGB). Kein unangemessener Ertrag liegt vor, wenn der Mietzins sich im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse vergleichbarer Wohnungen hält, durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen begründet ist, bei neueren Bauten eine kostendeckende Bruttorendite nicht übersteigt oder der Kaufkraftsicherung dient (Art. 56). Wählen Sie den Grund und belegen Sie ihn mit Zahlen. Ein vorgeschriebenes Formular gibt es nicht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB mit bisherigem und neuem Mietzins, dem Datum der Erhöhung und den Gründen nach Art. 56. Sie muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist sie nichtig; sie nennt die vierwöchige Anfechtungsfrist (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
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