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Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Deutsch · für Vermieter

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Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche aussergerichtliche Kündigung an den Mieter. Sie enthält, was § 1090 Art. 47 ABGB verlangt — den Mietgegenstand und den Zeitpunkt, auf den die Kündigung wirksam wird —, mit drei Monaten Frist auf Ende eines Monats (Art. 39), und nennt bei einer Familienwohnung den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Mieters, dem ein zweites unterschriebenes Exemplar separat zuzustellen ist (Art. 49); sonst ist die Kündigung nichtig (Art. 50). Ein vorgeschriebenes Formular gibt es nicht. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie vermieten eine Wohnung in Liechtenstein und wollen den Mietvertrag kündigen.
  • Sie brauchen die Wohnung für sich oder Ihre Familie und müssen dem Mieter kündigen.
  • In der Wohnung lebt ein Ehepaar, und Sie wollen, dass die Kündigung beide erreicht.
  • Sie wollen das Haus verkaufen oder umbauen und das Mietverhältnis schriftlich beenden.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vermieter
  • Anschrift des Vermieters
  • Mieter
  • Anschrift des Mieters
  • Ort
  • Datum
  • Datum des Vertrags
  • Wer kündigt: der einzige Vermieter oder alle Vermieter gemeinsam (alle unterschreiben)
  • Datum der Beendigung
  • Mietgegenstand: Wohnung (Zimmerzahl, Stockwerk) und mitvermietete Räume, z. B. Keller, Einstellplatz
  • Anschrift der Immobilie
  • Ehegatte oder eingetragener Partner des Mieters (nur bei Familienwohnung)
  • Anschrift des Ehegatten oder eingetragenen Partners (separate Zustellung)
  • Begründung der Kündigung (freiwillig)
  • Telefon für Rückfragen

Häufige Fragen

Was muss die Kündigung eines Vermieters in Liechtenstein enthalten, damit sie gültig ist?
Sie muss schriftlich und unterschrieben sein (§ 1090 Art. 47 Abs. 1 ABGB; § 886 ABGB) und, wenn sie nicht über das Gericht erfolgt, den Mietgegenstand bezeichnen und den Zeitpunkt nennen, auf den sie wirksam wird (Art. 47 Abs. 2). Dient die Wohnung als Wohnung der Familie, muss sie dem Mieter und seinem Ehegatten oder eingetragenen Partner separat zugestellt werden (Art. 49): Drucken Sie das Schreiben zweimal aus, unterschreiben Sie beide Exemplare und senden Sie je eines in einem eigenen eingeschriebenen Brief an den Mieter und an den Ehegatten oder Partner, mit dessen Namen auf dem Umschlag. Fehlt eines davon, ist die Kündigung nichtig (Art. 50).
Mit welcher Frist kann ein Vermieter in Liechtenstein eine Wohnung kündigen?
Mit drei Monaten auf Ende eines Monats (§ 1090 Art. 39 ABGB), oder mit der längeren Frist des Mietvertrags (Art. 37 Abs. 1). Die Kündigung muss beim Mieter ankommen, bevor die Frist beginnt; massgebend ist der Empfang, nicht die Aufgabe. Geben Sie sie deshalb mindestens zehn Tage vorher eingeschrieben auf oder übergeben Sie sie gegen eine datierte Empfangsbestätigung, und richten Sie sie an alle Mieter des Vertrags. Ein befristeter Mietvertrag endet ohne Kündigung (Art. 36). Bei Zahlungsrückstand gilt ein eigenes Verfahren mit Zahlungsfrist (Art. 13); dafür ist dieses Schreiben nicht gedacht.
Was kann der Mieter tun, und was gilt, wenn er nach der Kündigung nicht auszieht?
Der Mieter kann die Kündigung innert vier Wochen nach Empfang mit Klage beim Fürstlichen Landgericht anfechten, etwa wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst (§ 1090 Art. 66, 67 ABGB; § 560 ZPO), und die Erstreckung um höchstens eineinhalb Jahre verlangen (Art. 70; § 566 ZPO), bei einer Familienwohnung auch sein Ehegatte (Art. 73). Eine aussergerichtliche Kündigung ist kein Räumungstitel: Bleibt der Mieter, muss der Vermieter beim Landgericht klagen; Schlösser auswechseln oder Sachen entfernen darf er nicht. Wer gleich einen gerichtlichen Weg will, kann über das Landgericht kündigen (§§ 561 bis 564 ZPO).
Muss ein Vermieter in Liechtenstein die Kündigung begründen?
Für die Gültigkeit nicht: Der Mindestinhalt nach § 1090 Art. 47 Abs. 2 ABGB sind der Mietgegenstand und der Termin. Anfechtbar ist eine Kündigung aber, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, insbesondere in den Fällen von Art. 67, etwa weil der Mieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht. Eine Begründung können Sie im Schreiben freiwillig angeben; lassen Sie das Feld leer, entfällt die Zeile.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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