Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf, Verkauf oder berechtigtem Grund (Frankreich)

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Frankreich
Immobilien
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Veröffentlicht vonDocMuse

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Für Vermieter in Frankreich, die den Vertrag zum Ende der Laufzeit beenden: mindestens sechs Monate vorher bei unmöblierter, drei Monate bei möblierter Wohnung. Das französische Schreiben nennt den Grund – Eigenbedarf mit begünstigter Person und Verwandtschaft, Verkauf mit Preis und Bedingungen, die ein Angebot an den Mieter sind, oder ein berechtigter und ernsthafter Grund – und listet die Anlagen, darunter das Informationsblatt nach dem arrêté vom 13. Dezember 2017. Per Einschreiben mit Rückschein, commissaire de justice oder persönlich gegen Quittung.

  • Für die Verwendung in Frankreich
  • Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie möchten Ihre vermietete Wohnung in Frankreich zurück, um selbst einzuziehen oder Angehörige dort wohnen zu lassen.
  • Sie wollen Ihre vermietete Wohnung verkaufen und müssen dem Mieter vor Vertragsende Bescheid geben.
  • Ihr Mieter zahlt ständig zu spät oder macht Ärger und Sie möchten den Mietvertrag nicht verlängern.
  • Sie brauchen eine Kündigung durch den Vermieter zum Ende der Mietzeit.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vermieter
  • Anschrift des Vermieters
  • Zustellungsart der Kündigung
  • Mieter
  • Postanschrift der Mietwohnung (Straße, darunter Postleitzahl und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Datum des Mietvertrags
  • Anschrift der Immobilie
  • Enddatum des Mietvertrags
  • Unmöbliert (sechs Monate Frist) oder möbliert (drei Monate)
  • Kündigungsgrund (Eigenbedarf, Verkauf oder berechtigter Grund)
  • Begünstigte Person des Eigenbedarfs (Vor- und Nachname)
  • Beziehung zum Vermieter (z. B. Tochter, Ehegatte)
  • Derzeitige Anschrift der begünstigten Person
  • Was den Eigenbedarf ernsthaft macht (Vorhaben, Zeitplan)
  • Verkaufspreis in Euro (nur bei Verkauf)
  • Bedingungen des geplanten Verkaufs: was verkauft wird (Wohnung, Keller, Stellplatz), Zahlung (nur bei Verkauf)
  • Berechtigter und ernsthafter Grund mit Tatsachen (nur bei diesem Grund)
  • Ersatzwohnungsangebot (nur geschützter Mieter)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wann und aus welchen Gründen darf ein französischer Vermieter kündigen?
Nur zum Ende der Vertragslaufzeit: mindestens sechs Monate vorher bei unmöblierter, drei Monate bei möblierter Wohnung, gerechnet ab Zugang beim Mieter. Zulässig sind drei Gründe: Eigenbedarf für sich oder nahe Angehörige (Ehegatte, PACS-Partner, Lebensgefährte seit mindestens einem Jahr, Verwandte in gerader Linie des Vermieters oder seines Ehegatten oder Partners); Verkauf; oder ein berechtigter und ernsthafter Grund wie wiederholte Zahlungsrückstände. Eine vorgeschobene Kündigung kann eine Geldstrafe nach sich ziehen (Art. 15, IV). Die Kündigung geht an jeden Mieter und an den Ehegatten oder PACS-Partner des Mieters, von dem der Vermieter weiß (Art. 9-1).
Was gehört zu einer Kündigung wegen Verkauf oder Eigenbedarf?
Bei unmöblierter Wohnung das Informationsblatt nach dem französischen arrêté vom 13. Dezember 2017, das die Pflichten des Vermieters und die Rechtsbehelfe des Mieters erklärt. Bei Verkauf nennt die Kündigung bei sonstiger Nichtigkeit auch Preis und Bedingungen und gibt die ersten fünf Absätze von Art. 15, II wieder: Das Schreiben kündigt sie als Anlage an; drucken Sie die geltende Fassung aus Légifrance aus und legen Sie sie bei. Bei Eigenbedarf nennt sie die begünstigte Person, deren Anschrift und Verwandtschaft und begründet die Ernsthaftigkeit der Entscheidung.
Sind ältere Mieter mit geringem Einkommen vor der Kündigung geschützt?
Ja. Ist der Mieter über fünfundsechzig und liegt sein Einkommen unter der Grenze für geförderte Wohnungen, muss der Vermieter ihm eine Ersatzwohnung nach seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten in den gesetzlichen räumlichen Grenzen anbieten, außer der Vermieter ist selbst über fünfundsechzig oder liegt unter dieser Grenze (Art. 15, III des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989). Derselbe Schutz gilt für Mieter, die eine solche Person unterhalten, je nach Haushaltseinkommen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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