Vollmacht für die Eigentümerversammlung (Frankreich)
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Für Wohnungseigentümer in Frankreich, die nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können und sich vertreten lassen wollen. Die französische Vollmacht nennt den Bevollmächtigten, die Versammlung und ihr Datum, legt fest, ob frei oder nach Ihren Weisungen abgestimmt wird und ob der Bevollmächtigte die Vollmacht weitergeben darf, und erinnert an die Grenzen von Art. 22 des französischen Gesetzes vom 10. Juli 1965: höchstens drei Vollmachten, außer innerhalb von 10 % der Stimmen, und nie an den Verwalter, seine Angehörigen oder Angestellten. Unterschrieben dem Bevollmächtigten übergeben.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie besitzen eine Wohnung in einem Haus in Frankreich und können nicht zur Eigentümerversammlung kommen.
- Sie möchten, dass ein Nachbar oder Angehöriger bei der Versammlung Ihres Hauses für Sie abstimmt.
- Sie wohnen weit weg von Ihrer Eigentumswohnung und möchten, dass jemand über die geplanten Arbeiten für Sie abstimmt.
- Sie möchten eine Vollmacht mit Ihren Abstimmungswünschen für die Eigentümerversammlung erteilen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Wohnungseigentümer (Name oder Firma)
- Anschrift des Wohnungseigentümers
- Nummern der Einheiten (Lots)
- Eigentümergemeinschaft (Name und Anschrift des Hauses)
- Hausverwaltung (syndic)
- Bevollmächtigter
- Anschrift des Bevollmächtigten
- Datum der Versammlung
- Uhrzeit der Versammlung
- Ort der Versammlung
- Freie Abstimmung oder nach Ihren Weisungen
- Abstimmungsweisungen, Beschluss für Beschluss
- Darf der Bevollmächtigte die Vollmacht weitergeben
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wem darf man eine Vollmacht für eine französische Eigentümerversammlung geben?
- Jeder Person, Eigentümer oder nicht: einem Nachbarn, einem Angehörigen, dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Nicht aber dem Verwalter (syndic) oder seinen Angestellten, deren Ehegatten, PACS-Partnern oder Lebensgefährten und den Verwandten in gerader Linie all dieser Personen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens drei Vollmachten halten, außer seine und die Stimmen seiner Vollmachtgeber übersteigen 10 % aller Stimmen nicht (Art. 22 des französischen Gesetzes vom 10. Juli 1965). Stimmen über der Grenze zählen nicht.
- Kann man ohne Anwesenheit und ohne Vollmacht abstimmen?
- Ja, schriftlich: Der Verwalter legt der Einladung ein kostenloses Abstimmungsformular nach dem Muster des französischen arrêté vom 2. Juli 2020 bei, das Sie ausgefüllt so zurücksenden, dass es spätestens drei volle Tage vor der Versammlung eingeht. Sieht die Einladung es vor, können Sie auch per Video teilnehmen. Eine Vollmacht bleibt sinnvoll, wenn eine Vertrauensperson auf die Debatte oder einen in der Sitzung geänderten Beschluss reagieren soll.
- Wie wird die Vollmacht übergeben, und darf der Bevollmächtigte sie weitergeben?
- Geben Sie das unterschriebene Original dem Bevollmächtigten, der es in der Versammlung vorlegt, oder schicken Sie es mit eingetragenem Namen des Bevollmächtigten an den Verwalter; behalten Sie eine Kopie. Der Bevollmächtigte darf die Vollmacht weitergeben, außer Sie haben es untersagt: Das Dokument lässt Ihnen die Wahl. Eine Vollmacht ohne Namen, die an den Verwalter geht, darf er weder selbst nutzen noch an Personen seiner Wahl verteilen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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