Vollmacht für die Eigentümerversammlung (Italien)
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Für Wohnungseigentümer in Italien, die nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können: die schriftliche Vollmacht nach Art. 67 der Durchführungsbestimmungen zum italienischen Zivilgesetzbuch, mit Gemeinschaft, Einheit, Datum der Versammlung und der zur Teilnahme und Abstimmung bevollmächtigten Person, mit etwaigen Weisungen zur Stimmabgabe. Bevollmächtigt werden darf nicht der Verwalter, und bei mehr als zwanzig Eigentümern darf eine Person höchstens ein Fünftel der Eigentümer und des Werts vertreten. Die bevollmächtigte Person gibt sie zu Beginn der Versammlung ab. Auf Italienisch.
- Für die Verwendung in Italien
- Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026
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Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie können nicht an der Eigentümerversammlung Ihres Hauses in Italien teilnehmen.
- Ein Nachbar oder Angehöriger soll für Sie in der Versammlung abstimmen.
- In der Versammlung geht es um teure Arbeiten, und Ihre Stimme soll zählen.
- Sie brauchen eine schriftliche Vollmacht für die Eigentümerversammlung.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Wohnungseigentümer, der die Vollmacht erteilt
- Codice fiscale des Wohnungseigentümers (italienische Steuernummer)
- Eigentümergemeinschaft (Bezeichnung und Anschrift)
- Einheit im Gebäude (Stiege, Stockwerk, Wohnungsnummer)
- Bevollmächtigte Person (Vor- und Nachname)
- Codice fiscale der bevollmächtigten Person (italienische Steuernummer)
- Datum der Versammlung
- Uhrzeit der Versammlung
- Weisungen zur Stimmabgabe (optional)
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Wer kann für eine Eigentümerversammlung in Italien bevollmächtigt werden?
- Jede vom Eigentümer gewählte Person, auch ein Angehöriger, ein anderer Eigentümer oder ein Mieter, mit schriftlicher Vollmacht (Art. 67 der Durchführungsbestimmungen zum italienischen Zivilgesetzbuch). Gesetzlich ausgeschlossen ist nur der Verwalter, dem für keine Versammlung Vollmachten erteilt werden dürfen. Die Gemeinschaftsordnung kann davon nicht abweichen. Die Vollmacht kann Weisungen zu jedem Punkt enthalten oder die bevollmächtigte Person frei lassen.
- Wie viele Vollmachten darf eine Person in einer italienischen Eigentümerversammlung halten?
- In Gemeinschaften mit mehr als zwanzig Eigentümern darf eine bevollmächtigte Person höchstens ein Fünftel der Eigentümer und höchstens ein Fünftel des anteiligen Gebäudewerts vertreten (Art. 67 der Durchführungsbestimmungen zum italienischen Zivilgesetzbuch); in kleineren Gemeinschaften setzt das Gesetz keine Grenze. Vollmachten über der Grenze zählen nicht zum Quorum. Wer bevollmächtigt, prüft daher, wie viele die Person schon hält.
- Muss die Vollmacht für die Eigentümerversammlung in Italien schriftlich sein?
- Ja: Art. 67 der Durchführungsbestimmungen zum italienischen Zivilgesetzbuch verlangt, dass der Vertreter eine schriftliche Vollmacht hat. Es genügt ein vom Eigentümer unterschriebenes Schriftstück mit Versammlung und bevollmächtigter Person; eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht nötig. Die Person bringt sie zur Versammlung mit und gibt sie zu Beginn beim Vorsitz ab. Die Vollmacht gilt für die genannte Versammlung; für eine andere wird eine neue unterschrieben.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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