Immobilien – Frankreich
Diese Dokumente sind auf Französisch verfasst, nach dem Recht dieses Landes. Auf der Seite jedes Dokuments steht, wofür es gedacht ist und was Sie ausfüllen.
Die Dokumente
19 Vorlagen zum Ausfüllen oder Herunterladen.
Schreiben zur jährlichen Mietanpassung nach dem IRL-Index (Frankreich)
Für Vermieter, deren Mietvertrag in Frankreich eine jährliche Mietanpassung vorsieht. Das französische Schreiben wendet den vom INSEE veröffentlichten Mietreferenzindex (IRL) an: bisherige Miete, alter und neuer Index desselben Quartals, neue Miete und Geltungsbeginn, mit der Einjahresregel des Art. 17-1 und dem Verbot, die Miete einer Wohnung der Klasse F oder G anzupassen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit das Datum der Anforderung feststeht.
WG-Mietvertrag mit einem gemeinsamen Vertrag (Frankreich)
Für einen Vermieter und zwei bis vier Mitbewohner, die einen gemeinsamen Mietvertrag über eine unmöblierte oder möblierte Wohnung als Hauptwohnsitz in Frankreich unterschreiben. Der seit 1. Oktober 2026 verbindliche Mustervertrag ist kostenlos auf Légifrance veröffentlicht; dieser französische Vertrag folgt seiner Gliederung, mit Gesamtschuldklausel: Wer auszieht, haftet samt Bürgen bis zu seiner Ersetzung, höchstens sechs Monate nach der Kündigung. Miete für die ganze Wohnung, Nebenkosten als Vorauszahlung oder Pauschale, freiwillige Zimmeraufteilung. Auf Französisch.
Mietvertrag über eine möblierte Wohnung (Frankreich)
Für Vermieter und Mieter einer möblierten Wohnung, die als Hauptwohnsitz in Frankreich vermietet wird. Der seit 1. Oktober 2026 verbindliche Mustervertrag ist kostenlos auf Légifrance veröffentlicht; dieser französische Vertrag folgt seiner Gliederung: ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung oder neun Monate ohne Verlängerung für Studierende, ein Monat Kündigungsfrist für den Mieter, Kaution von höchstens zwei Monatsmieten, Nebenkosten als Vorauszahlung oder Pauschale, Mindestausstattung nach décret n° 2015-981, Auflösungsklausel und freiwilliger Abschnitt zur Mietpreisbegrenzung. Auf Französisch, von jeder Partei zu unterschreiben.
Vollmacht für die Eigentümerversammlung (Frankreich)
Für Wohnungseigentümer in Frankreich, die nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können und sich vertreten lassen wollen. Die französische Vollmacht nennt den Bevollmächtigten, die Versammlung und ihr Datum, legt fest, ob frei oder nach Ihren Weisungen abgestimmt wird und ob der Bevollmächtigte die Vollmacht weitergeben darf, und erinnert an die Grenzen von Art. 22 des französischen Gesetzes vom 10. Juli 1965: höchstens drei Vollmachten, außer innerhalb von 10 % der Stimmen, und nie an den Verwalter, seine Angehörigen oder Angestellten. Unterschrieben dem Bevollmächtigten übergeben.
Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung (Frankreich)
Für Mieter in Frankreich, die eine hohe oder schlecht erklärte Nebenkostennachzahlung erhalten. Das französische Schreiben verlangt Einsicht in die Belege – Rechnungen, Verträge, Verteilerschlüssel –, die der Vermieter sechs Monate bereithalten muss (Art. 23 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989), bestreitet Posten, die keine umlagefähigen Kosten sind, und verlangt bei verspäteter Abrechnung Zahlung in zwölf Monatsraten. Per Einschreiben mit Rückschein.
Anforderung von Mietquittungen beim Vermieter (Frankreich)
Für Mieter in Frankreich, die Mietquittungen brauchen – für eine Wohnungsbewerbung, Wohngeld, einen Kredit, einen Wohnsitznachweis – und keine erhalten. Das französische Schreiben erinnert daran, dass der Vermieter sie kostenlos und mit getrennter Miete und Nebenkosten ausstellen muss (Art. 21 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989), nennt die gewünschten Zeiträume und erteilt auf Wunsch Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Versand per E-Mail. Ein einfacher Brief genügt; ein Einschreiben sichert den Nachweis.
Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung an den Vermieter (Frankreich)
Für Mieter in Frankreich, die die Wohnung ganz oder teilweise untervermieten wollen, auch kurzfristig über eine Plattform. Das französische Schreiben bittet um die schriftliche Zustimmung des Vermieters, auch zum Preis, wie Art. 8 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989 verlangt, nennt Dauer, Fläche und Untermiete im Vergleich zur Miete je Quadratmeter und enthält einen Zustimmungsabschnitt, den der Vermieter datiert und unterschreibt. Per Einschreiben mit Rückschein.
Antrag an die Schlichtungskommission des Départements für Mietstreitigkeiten (Frankreich)
Für Mieter oder Vermieter in Frankreich im Streit über Miete, Mietzuschlag, Übergabeprotokoll, Kaution, Nebenkosten, Reparaturen, Mindeststandard der Wohnung oder eine Kündigung. Das französische Schreiben bittet die kostenlose commission départementale de conciliation, die paritätisch aus Vertretern der Vermieter und Mieter besteht, die Parteien zu laden (Art. 20 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989), schildert Streit und Antrag und listet die Unterlagen. Per Einschreiben mit Rückschein an die von der Präfektur veröffentlichte Anschrift.
Zahlungserinnerung und Mahnung bei Mietrückstand (Frankreich)
Für Vermieter in Frankreich, deren Mieter Miete oder Nebenkosten schuldet. Das französische Schreiben listet die offenen Monate und die Summe, setzt einen Zahlungstermin, bietet eine Ratenzahlung und die kostenlosen Hilfen an (ADIL, CAF, Wohnungs-Solidaritätsfonds) und nennt den nächsten Schritt: eine Zahlungsaufforderung durch einen commissaire de justice und die Auflösungsklausel sechs Wochen nach einer erfolglosen Aufforderung oder zwei Monate, wenn ein Vertrag aus der Zeit vor Juli 2023 das vorsieht. Erste freundliche Erinnerung oder Mahnung, nach Wahl. Eine Kopie kann an den Bürgen gehen.
Mietquittung (Frankreich)
Für Vermieter in Frankreich, die die Zahlung der Miete bestätigen: Zeitraum, Miete ohne Nebenkosten und Nebenkosten getrennt, erhaltener Betrag und Zahlungstag, wie Art. 21 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989 verlangt. Bei Teilzahlung wird daraus eine Empfangsbestätigung über eine Teilzahlung, keine quittance. Sie ist kostenlos und wird auf Verlangen des Mieters ausgestellt, elektronisch nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Auf Französisch, vom Vermieter zu unterschreiben.
Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer Mietwohnung (Frankreich)
Für Mieter in Frankreich, deren Wohnung Mängel hat, die der Vermieter nicht behebt: Feuchtigkeit, ausgefallene Heizung, gefährliche Elektrik, Wassereintritt. Das französische Schreiben beschreibt die Mängel und seit wann sie bestehen, erinnert an die Pflicht, eine menschenwürdige Wohnung zu überlassen und instand zu halten (Art. 6 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989, décret n° 2002-120), setzt eine Frist und nennt die Rechtsbehelfe, wobei es bestätigt, dass die Miete weiter gezahlt wird. Per Einschreiben mit Rückschein.
Mietbürgschaft für eine Wohnung (Frankreich)
Für die Person, die gegenüber dem Vermieter einer Wohnung in Frankreich für einen Mieter bürgt. Die französische Urkunde nennt die Miete und ihre Anpassung, die Dauer der Verpflichtung und ob sie selbstschuldnerisch ist, und lässt den Platz frei, an dem der Bürge die nach Art. 2297 des französischen Code civil verlangte Erklärung selbst schreibt, mit dem Höchstbetrag in Worten und Ziffern; DocMuse druckt sie nie vor. Auf Französisch, in zwei Originalen, mit einem Exemplar des Mietvertrags für den Bürgen.
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter (Frankreich)
Für Mieter, die eine unmöblierte oder möblierte Wohnung in Frankreich verlassen. Das französische Schreiben kündigt mit der richtigen Frist – drei Monate, ein Monat in einer zone tendue oder aus einem Grund des Art. 15, ein Monat bei möblierter Wohnung –, nennt den Grund der verkürzten Frist samt Nachweis und den Auszugstag, schlägt die Abnahme vor und verlangt die Kaution an die neue Anschrift zurück. Per Einschreiben mit Rückschein, durch einen commissaire de justice oder persönlich gegen Empfangsbestätigung.
Mobilitätsmietvertrag über eine möblierte Wohnung (Frankreich)
Zur Vermietung einer möblierten Wohnung in Frankreich für einen bis zehn Monate an Personen in Berufsausbildung, Studium, Lehre, Praktikum, Freiwilligendienst, Versetzung oder befristetem Auftrag (Art. 25-12 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989). Der französische bail mobilité enthält seine Pflichtangaben: Bezeichnung und Grund, ohne die er zu einem gewöhnlichen möblierten Mietvertrag wird, sowie Dauer und das Verbot einer Kaution. Nicht verlängerbar, ein Monat Kündigungsfrist für den Mieter, Nebenkosten als Pauschale.
Übergabeprotokoll beim Einzug (Frankreich)
Für Vermieter und Mieter in Frankreich am Tag der Schlüsselübergabe, für unmöblierte oder möblierte Wohnungen. Das französische Protokoll folgt dem Inhalt des décret n° 2016-382: Zählerstände, Schlüssel und Ausweise, Zustand von Böden, Wänden, Decken und Ausstattung Raum für Raum und bei möblierter Wohnung Inventar und Zustand der Möbel. Es weist darauf hin, dass der Mieter binnen zehn Tagen Ergänzungen verlangen kann. Gemeinsam vor Ort auszufüllen, von jeder Partei zu unterschreiben, je ein Exemplar.
Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution (Frankreich)
Für ehemalige Mieter, deren Vermieter in Frankreich die Kaution nicht rechtzeitig zurückgezahlt hat: einen Monat nach Rückgabe der Schlüssel, wenn das Auszugsprotokoll dem Einzugsprotokoll entspricht, sonst zwei Monate. Das französische Schreiben nennt die Daten, fordert den Restbetrag und den Zuschlag von 10 % der Monatsmiete je angefangenem Verzugsmonat (Art. 22 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989), bestreitet unbelegte Abzüge und kündigt die Schlichtungskommission, dann das Gericht an. Per Einschreiben mit Rückschein.
Übergabeprotokoll beim Auszug (Frankreich)
Für Vermieter und Mieter in Frankreich am Tag des Auszugs und der Schlüsselrückgabe. Das französische Protokoll folgt dem décret n° 2016-382: neue Anschrift des Mieters, Datum des Einzugsprotokolls, Zählerstände, zurückgegebene Schlüssel, Zustand jedes Raums im Vergleich zum Einzug und bei möblierter Wohnung die Möbel. Es trennt gewöhnliche Abnutzung, die der Vermieter trägt, von Schäden und nennt die Frist für die Rückzahlung der Kaution. Von jeder Partei zu unterschreiben, je ein Exemplar.
Mietvertrag über eine unmöblierte Wohnung (Frankreich)
Für Vermieter und Mieter einer unmöblierten Wohnung, die als Hauptwohnsitz in Frankreich vermietet wird. Der seit 1. Oktober 2026 verbindliche Mustervertrag (décret n° 2026-596) ist kostenlos auf Légifrance veröffentlicht; dieser französische Vertrag folgt seiner Gliederung, fertig zum Ausfüllen: Laufzeit von drei oder sechs Jahren je nach Vermieter, Miete, jährliche Anpassung nach dem Index IRL, Nebenkosten, Kaution von einer Monatsmiete, Auflösungsklausel, die sechs Wochen nach einer erfolglosen Zahlungsaufforderung greift, und ein freiwilliger Abschnitt zur Mietpreisbegrenzung. Auf Französisch, in je einem Original pro Partei, von allen unterschrieben.
Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf, Verkauf oder berechtigtem Grund (Frankreich)
Für Vermieter in Frankreich, die den Vertrag zum Ende der Laufzeit beenden: mindestens sechs Monate vorher bei unmöblierter, drei Monate bei möblierter Wohnung. Das französische Schreiben nennt den Grund – Eigenbedarf mit begünstigter Person und Verwandtschaft, Verkauf mit Preis und Bedingungen, die ein Angebot an den Mieter sind, oder ein berechtigter und ernsthafter Grund – und listet die Anlagen, darunter das Informationsblatt nach dem arrêté vom 13. Dezember 2017. Per Einschreiben mit Rückschein, commissaire de justice oder persönlich gegen Quittung.
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