Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution (Frankreich)
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Für ehemalige Mieter, deren Vermieter in Frankreich die Kaution nicht rechtzeitig zurückgezahlt hat: einen Monat nach Rückgabe der Schlüssel, wenn das Auszugsprotokoll dem Einzugsprotokoll entspricht, sonst zwei Monate. Das französische Schreiben nennt die Daten, fordert den Restbetrag und den Zuschlag von 10 % der Monatsmiete je angefangenem Verzugsmonat (Art. 22 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989), bestreitet unbelegte Abzüge und kündigt die Schlichtungskommission, dann das Gericht an. Per Einschreiben mit Rückschein.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie sind aus einer Mietwohnung in Frankreich ausgezogen und der Vermieter hat die Kaution nicht zurückgezahlt.
- Ihr früherer Vermieter behält einen Teil der Kaution für Schäden ein, die Sie bestreiten.
- Sie haben die Schlüssel vor Wochen zurückgegeben und der Vermieter antwortet nicht mehr wegen der Kaution.
- Sie möchten die Kaution schriftlich zurückfordern, bevor Sie sich an die Schlichtungskommission wenden.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter
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- Vermieter
- Postanschrift des Vermieters (Straße, darunter PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Datum des Mietvertrags
- Anschrift der Immobilie
- Datum der Schlüsselrückgabe
- Höhe der Kaution
- Auszugsprotokoll entspricht dem Einzugsprotokoll oder nicht
- Frist für die Rückzahlung der Kaution
- Bisher erhaltener Betrag der Kaution, in Euro (0, wenn nichts)
- Bestrittene Abzüge und Gründe
- Nettokaltmiete monatlich (ohne Betriebskosten)
- Zahlungsfrist in Tagen
- IBAN
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Häufige Fragen
- In welcher Frist muss ein französischer Vermieter die Kaution zurückzahlen?
- Einen Monat ab Rückgabe der Schlüssel, wenn das Auszugsprotokoll dem Einzugsprotokoll entspricht, sonst zwei Monate (Art. 22 des französischen Gesetzes vom 6. Juli 1989). Einbehalten darf der Vermieter nur geschuldete und belegte Beträge, etwa durch Kostenvoranschlag oder Rechnung; gewöhnliche Abnutzung trägt er. In einem Mehrfamilienhaus darf er einen begründeten Betrag von bis zu 20 % der Kaution bis zur jährlichen Abrechnung des Gebäudes zurückbehalten und zahlt den Rest binnen eines Monats nach deren Genehmigung.
- Wie wird der Zuschlag von 10 % für die Verspätung berechnet?
- Er beträgt 10 % der Monatsmiete ohne Nebenkosten für jeden angefangenen Verzugsmonat und ist kraft Gesetzes geschuldet, ohne Urteil. Beispiel: Miete 700 € ohne Nebenkosten, Rückzahlung fällig am 1. März, am 10. Mai noch nichts: drei angefangene Monate, also 210 € zusätzlich zum Restbetrag. Er entfällt, wenn Sie dem Vermieter Ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt haben.
- Was tun, wenn der Vermieter auf die Aufforderung nicht antwortet?
- Die kostenlose Schlichtungskommission des Départements anrufen, dann den juge des contentieux de la protection am tribunal judiciaire. Bei Forderungen bis 5 000 € erwartet das Gericht einen vorherigen Einigungsversuch, etwa vor einem ebenfalls kostenlosen conciliateur de justice (Art. 750-1 der französischen Zivilprozessordnung). Die französische Seite service-public.gouv.fr bietet auch ein kostenloses Musterschreiben, und die örtliche ADIL berät unentgeltlich.
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