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Übergabe- und Rückgabeprotokoll für eine Wohnung (Liechtenstein)

Liechtenstein · auf Deutsch

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Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein, beim Einzug oder beim Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Es hält Zählerstände, Schlüssel, den Zustand jedes Raumes, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten fest, beim Einzug auch, ob der Mieter das frühere Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und erinnert an die sofortige Prüfung und Meldung durch den Vermieter bei der Rückgabe (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Protokoll
Immobilien
Liechtenstein
Deutsch
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie ziehen in Liechtenstein in eine Mietwohnung ein und wollen den Zustand schriftlich festhalten.
  • Sie geben Ihre Wohnung zurück und möchten Zählerstände, Schlüssel und Mängel gemeinsam aufschreiben.
  • Sie vermieten eine Wohnung und wollen bei der Übergabe Kratzer und Schäden dokumentieren.
  • Sie wollen sehen, was beim Auszug Ihres Vormieters über die Wohnung festgehalten wurde.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Art der Übergabe: Einzug oder Auszug
  • Datum der Übergabe
  • Anschrift der Immobilie
  • Datum des Vertrags
  • Vermieter
  • Anschrift des Vermieters
  • Mieter
  • Anschrift des Mieters
  • Rückgabeprotokoll des Vormieters (beim Einzug)
  • Zählerstand Strom
  • Zählerstand Gas
  • Zählerstand Kaltwasser
  • Zählerstand Warmwasser
  • Zählerstand Heizung
  • Schlüssel für Haus- und Wohnungstür (Anzahl)
  • Briefkastenschlüssel (Anzahl)
  • Schlüssel für Keller, Dachboden, Fahrradraum (Anzahl)
  • Weitere Schlüssel, Chips oder Karten (Art und Anzahl)
  • Zustand: Flur, Diele, Abstellraum
  • Zustand: Wohnzimmer
  • Zustand: Schlafzimmer
  • Zustand: weitere Zimmer
  • Zustand: Küche
  • Zustand: Bad und WC
  • Zustand: Balkon, Keller, Dachboden
  • Festgestellte Mängel
  • Was der Vermieter noch beseitigt, und bis wann
  • Ort
  • Datum

Häufige Fragen

Muss mir der Vermieter in Liechtenstein das Rückgabeprotokoll des Vormieters zeigen?
Ja, wenn beim Ende des vorangegangenen Mietverhältnisses ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde und Sie es bei der Übergabe verlangen: Der Vermieter muss es Ihnen in anonymisierter Form zur Einsicht vorlegen (§ 1090 Art. 7 ABGB). So sehen Sie, welche Mängel schon beim Auszug Ihres Vorgängers festgehalten wurden. Das Protokoll hält in Abschnitt 1 fest, ob Sie es gesehen haben.
Was gilt, wenn der Vermieter bei der Wohnungsrückgabe in Liechtenstein Mängel übersieht?
Der Vermieter muss die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden; versäumt er das, verliert er seine Ansprüche, ausser für Mängel, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren (§ 1090 Art. 52 ABGB). Solche verborgenen Mängel muss er sofort nach der Entdeckung melden und binnen zwölf Monaten nach dem Mietende gerichtlich fordern. Abnützung durch vertragsgemässen Gebrauch geht nicht zulasten des Mieters (Art. 51 Abs. 1).
Muss in Liechtenstein bei Einzug und Auszug ein Protokoll erstellt werden?
Das Gesetz schreibt kein Protokoll vor, doch es ist der beste Beweis für den Zustand der Wohnung: beim Einzug für spätere Mängel, die nicht vom Mieter stammen, beim Auszug für die Frage, was der Vermieter rechtzeitig gemeldet hat (§ 1090 Art. 52 ABGB). Füllen Sie es bei der gemeinsamen Begehung aus, machen Sie Fotos und halten Sie Uneinigkeit unter «Festgestellte Mängel» fest, statt einfach nicht zu unterschreiben.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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