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Übergabeprotokoll für eine Wohnung beim Ein- oder Auszug, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch
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Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein beim Ein- oder Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben – Zählerstände, Schlüssel, Zustand jedes Raums, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten; beim Einzug, ob der Mieter das letzte Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und die Pflicht des Vermieters, bei der Rückgabe zu prüfen und Mängel sofort zu melden (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie ziehen in Liechtenstein in eine Wohnung ein und wollen den Zustand bei der Übergabe festhalten.
- Sie ziehen aus Ihrer Mietwohnung in Liechtenstein aus und machen mit dem Vermieter die Abnahme.
- Sie vermieten eine Wohnung in Liechtenstein und brauchen ein Protokoll mit Zählerständen und Schlüsseln.
- Sie wollen bei der Wohnungsübergabe in Vaduz Schäden schriftlich festhalten, damit Ihnen später nichts angelastet wird.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Art der Übergabe: Einzug oder Auszug
- Datum der Übergabe
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Rückgabeprotokoll des Vormieters (beim Einzug)
- Zählerstand Strom
- Zählerstand Gas
- Zählerstand Kaltwasser
- Zählerstand Warmwasser
- Zählerstand Heizung
- Schlüssel für Haus- und Wohnungstür (Anzahl)
- Briefkastenschlüssel (Anzahl)
- Schlüssel für Keller, Dachboden, Fahrradraum (Anzahl)
- Weitere Schlüssel, Chips oder Karten (Art und Anzahl)
- Zustand: Flur, Diele, Abstellraum
- Zustand: Wohnzimmer
- Zustand: Schlafzimmer
- Zustand: weitere Zimmer
- Zustand: Küche
- Zustand: Bad und WC
- Zustand: Balkon, Keller, Dachboden
- Festgestellte Mängel
- Was der Vermieter noch beseitigt, und bis wann
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Darf ein neuer Mieter in Liechtenstein das Rückgabeprotokoll des Vormieters einsehen?
- Ja, wenn beim Ende des früheren Mietverhältnisses ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde und Sie es bei der Übergabe verlangen: Der Vermieter muss es Ihnen in anonymisierter Form zeigen (§ 1090 Art. 7 ABGB). Es zeigt, was beim Auszug Ihres Vorgängers schon festgehalten wurde. Abschnitt 1 dieses Protokolls hält fest, ob Sie es gesehen haben.
- Was muss ein Vermieter in Liechtenstein bei der Rückgabe der Wohnung tun?
- Den Zustand prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden; sonst verliert er diese Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren (§ 1090 Art. 52 ABGB). Versteckte Mängel meldet er sofort nach der Entdeckung und macht sie innert zwölf Monaten nach Mietende gerichtlich geltend. Abnützung durch vertragsgemässen Gebrauch muss der Mieter nicht bezahlen (Art. 51 Abs. 1).
- Soll ich in Liechtenstein ein Übergabeprotokoll unterschreiben, mit dem ich nicht einverstanden bin?
- Halten Sie die Meinungsverschiedenheit unter den festgestellten Mängeln fest, statt die Unterschrift zu verweigern: Die Unterschriften bestätigen den festgehaltenen Zustand, keine Haftung, die das Protokoll nur anerkennt, wo Abschnitt 6 es sagt. Machen Sie bei der Begehung Fotos. Ein Protokoll ist nicht vorgeschrieben, aber der beste Beweis für den Zustand beim Einzug und dafür, was der Vermieter beim Auszug rechtzeitig gemeldet hat. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein, beim Einzug oder beim Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Es hält Zählerstände, Schlüssel, den Zustand jedes Raumes, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten fest, beim Einzug auch, ob der Mieter das frühere Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und erinnert an die sofortige Prüfung und Meldung durch den Vermieter bei der Rückgabe (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben.
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- Freigabe der Mietkaution verlangen (Liechtenstein)
Für Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: das Schreiben, mit dem Sie Ihre Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit dem Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und einer Frist für die Antwort. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.