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Gesuch um Freigabe der Mietkaution, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch · für Mieter
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16 Fragen · etwa 7 Min.
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Für Mieterinnen und Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: der Brief, mit dem Sie die Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit Mietende ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und Antwortfrist. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Für die Verwendung in Liechtenstein
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie sind aus Ihrer Wohnung in Liechtenstein ausgezogen und haben die Kaution noch nicht zurück.
- Ihr Vermieter in Liechtenstein gibt die Kaution bei der Bank nicht frei.
- Seit dem Ende Ihres Mietvertrags in Liechtenstein ist über ein Jahr vergangen und Sie wollen die Kaution direkt von der Bank.
- Sie wollen Ihren Vermieter schriftlich auf Englisch bitten, die Mietkaution freizugeben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Empfänger
- Anschrift des Empfängers
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- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Datum der Beendigung
- Datum der Übergabe
- Empfänger und Anliegen: Zustimmung des Vermieters, oder nach einem Jahr die Bank
- Bank
- Nummer des Kontos oder Depots, auf dem die Kaution liegt
- Höhe der Kaution
- IBAN
- Frist
Häufige Fragen
- Wann zahlt mir eine Bank in Liechtenstein die Kaution ohne den Vermieter aus?
- Wenn seit dem Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist und der Vermieter in dieser Zeit keinen Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht hat (§ 1090 Art. 14 Abs. 3 ABGB). Vorher gibt die Bank die Kaution nur mit Zustimmung beider Parteien oder auf ein rechtskräftiges Urteil frei. Bitten Sie also nach der Rückgabe der Wohnung zuerst den Vermieter um Zustimmung und wählen Sie im Brief die passende Variante.
- Lautet eine Mietkaution in Liechtenstein auf den Namen des Mieters?
- Ja. Eine Kaution in Geld oder Wertpapieren muss der Vermieter bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto auf den Namen des Mieters hinterlegen (§ 1090 Art. 14 Abs. 1 ABGB), nicht auf seinem eigenen Konto; die Zinsen gehören daher dem Mieter. Bei einer Wohnung darf sie höchstens drei Monatsmietzinse betragen (Abs. 2).
- Darf ich diesen Kautionsbrief auf Englisch an eine Bank oder einen Vermieter in Liechtenstein senden?
- Ja, wenn sie Englisch akzeptieren; Banken und Vermieter in Liechtenstein arbeiten meist auf Deutsch, fragen Sie also vorher oder senden Sie die deutsche Fassung. Kommt es zum Streit über die Kaution, entscheidet das Fürstliche Landgericht in Vaduz, das nur Deutsch spricht; ein Schlichtungsverfahren für Mietsachen gibt es in Liechtenstein nicht. Die englische Fassung dient Ihrem Verständnis; Behörden und Gerichte erhalten die deutsche.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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