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Mitteilung einer Mietzinserhöhung, auf Englisch (Liechtenstein)
Liechtenstein · auf Englisch · für Vermieter
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Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB mit bisherigem und neuem Mietzins, dem Datum der Erhöhung und den Gründen nach Art. 56. Sie muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist sie nichtig; sie nennt die vierwöchige Anfechtungsfrist (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie vermieten eine Wohnung in Liechtenstein und wollen den Mietzins erhöhen.
- Ihre Nebenkosten oder Hypothekarzinsen in Liechtenstein sind gestiegen und Sie wollen den Mietzins anpassen.
- Der Mietzins Ihrer Wohnung in Vaduz liegt unter dem ortsüblichen Niveau.
- Sie wollen Ihrem englischsprachigen Mieter eine begründete Mietzinserhöhung schriftlich mitteilen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Mieter
- Anschrift des Mieters
- Ort
- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Bisherige Miete
- Neue Miete
- Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt (nächstmöglicher Kündigungstermin)
- Grund der Erhöhung
- Begründung im Einzelnen, mit Zahlen (Kosten, Arbeiten, Vergleichswohnungen)
Häufige Fragen
- Wie wähle ich in Liechtenstein das Datum, ab dem eine Mietzinserhöhung gilt?
- Wählen Sie den nächsten Kündigungstermin – bei einer Wohnung ein Monatsende nach der dreimonatigen oder längeren vertraglichen Frist (§ 1090 Art. 39, 59 Abs. 1 ABGB); die Mitteilung muss mindestens 14 Tage vor Fristbeginn eintreffen. Für eine Erhöhung auf Ende Juni beginnt die Frist am 1. April; für 14 volle Tage muss der Brief bis 17. März ankommen. Massgebend ist der Empfang: Senden Sie ihn gut zehn Tage früher eingeschrieben oder übergeben Sie ihn gegen Quittung.
- Was macht eine Mietzinserhöhung in Liechtenstein nichtig?
- Eine Mitteilung ohne das Datum der Erhöhung oder ohne Begründung, oder eine, mit der der Vermieter die Kündigung androht oder ausspricht (§ 1090 Art. 59 Abs. 3 ABGB). Dieser Brief enthält beides und erwähnt keine Kündigung; senden Sie ihn nicht mit einer. Er gilt nicht für indexierte (Art. 57) oder gestaffelte Mietzinse (Art. 58) und nicht für Luxuswohnungen über 150 m² oder Einfamilienhäuser über 200 m² Nettowohnfläche, für die Art. 55 bis 65 nicht gelten (Art. 3 Abs. 2).
- Aus welchen Gründen darf ein Vermieter in Liechtenstein den Mietzins erhöhen?
- Eine Erhöhung mit übersetztem Ertrag ist unzulässig (§ 1090 Art. 55 Abs. 2 ABGB). Kein solcher liegt vor, wenn der Mietzins im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse vergleichbarer Wohnungen bleibt, durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen begründet ist, bei neueren Bauten keine kostendeckende Bruttorendite übersteigt oder die Kaufkraft erhält (Art. 56). Wählen Sie den Grund und belegen Sie ihn mit Zahlen; der Mieter kann innert vier Wochen beim Gericht anfechten (Art. 62).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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