Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
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Das Schreiben, mit dem der Vermieter den Mieter um Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bittet (§ 558 BGB) – einseitig erhöhen kann er nicht. Es nennt bisherige und neue Nettokaltmiete, begründet die Erhöhung mit Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB), teilt die Werte eines qualifizierten Mietspiegels mit, hält die Kappungsgrenze von 20 oder 15 Prozent und die Wartefrist von 15 Monaten ein und setzt die Zustimmungsfrist; eine Zustimmungserklärung zum Unterschreiben ist angefügt. Textform genügt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Mieter
- Straße und Hausnummer der Wohnung
- Postleitzahl und Ort der Wohnung
- Ort
- Datum
- Lage der Wohnung im Haus (z. B. 2. OG links, Wohnung 7)
- Datum des Vertrags
- Wer um Zustimmung bittet: der einzige Vermieter oder alle Vermieter gemeinsam (bei mehreren Vermietern alle)
- Erhöhte Miete ab (Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang)
- Fläche
- Bisherige Miete
- Neue Miete
- Miete unverändert seit (ohne Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten)
- Begründung der Erhöhung: Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen
- Begründung im Einzelnen (Mietspiegelfeld und Spanne, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen mit Anschrift und Miete je m²)
- Werte eines qualifizierten Mietspiegels für die Wohnung (oder „kein qualifizierter Mietspiegel“)
- Kappungsgrenze in drei Jahren: 20 Prozent oder 15 Prozent im Gebiet einer Landesverordnung
- Zustimmungsfrist (Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang)
Vorschau
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Häufige Fragen
- Muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen?
- Nur wenn die Voraussetzungen des § 558 BGB erfüllt sind: Die neue Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht, die Miete war bei Wirksamwerden 15 Monate unverändert und die Kappungsgrenze ist eingehalten. Dann schuldet der Mieter die Zustimmung. Er hat Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang; die Zustimmung braucht keine Form, auch die Zahlung der neuen Miete kann eine sein. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).
- Wie muss die Mieterhöhung begründet werden?
- In Textform und mit Gründen (§ 558a BGB): mit dem Mietspiegel der Gemeinde, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank, dem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder den Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen. Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, muss das Verlangen sie mitteilen, auch wenn es sich auf etwas anderes stützt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen seit dem Mietspiegelreformgesetz einen Mietspiegel haben.
- Um wie viel darf die Miete höchstens steigen?
- Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent; wo die Landesregierung ein Gebiet durch Rechtsverordnung bestimmt hat, um höchstens 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Solche Verordnungen gelten zum Beispiel in ganz Berlin und Hamburg und in vielen Gemeinden Bayerns und Nordrhein-Westfalens; sie sind befristet und ändern sich, deshalb fragt das Dokument nach der Grenze, die für die Gemeinde gilt.
- Wann ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen?
- Während einer vereinbarten Staffelmiete (§ 557a BGB) und neben einer Indexmiete (§ 557b Abs. 2 BGB). Außerdem ist es vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Erhöhung zu früh, weil die Miete bei Wirksamwerden 15 Monate unverändert gewesen sein muss. Statt zuzustimmen, kann der Mieter auch kündigen: bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens, zum Ablauf des übernächsten Monats; die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB).
- Reicht für das Mieterhöhungsverlangen eine E-Mail?
- Ja. Das Verlangen braucht nur die Textform (§ 558a Abs. 1 BGB): eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt – Brief, Fax oder E-Mail mit diesem Schreiben als PDF. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig, schadet aber nicht. Gibt es mehrere Vermieter oder Mieter, nennen Sie alle: Das Verlangen muss von allen Vermietern ausgehen und an alle Mieter gerichtet sein. Weil die Fristen mit dem Zugang beginnen, sollten Sie ihn belegen können, etwa mit einer Empfangsbestätigung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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