Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands, hilfsweise ordentliche Kündigung

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Die Kündigung des Vermieters, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist: fristlos nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und zugleich hilfsweise ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB – denn zahlt der Mieter nach, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam (BGH VIII ZR 106/23). Das Schreiben nennt den Kündigungsgrund und jeden offenen Monat, setzt eine Frist zur Rückgabe, widerspricht der stillschweigenden Verlängerung und belehrt über den Widerspruch in Textform. Schriftform: ausdrucken und von allen Vermietern eigenhändig unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vermieter
  • Anschrift des Vermieters
  • Mieter
  • Straße und Hausnummer der Wohnung
  • Postleitzahl und Ort der Wohnung
  • Ort
  • Datum
  • Lage der Wohnung im Haus (z. B. 2. OG links, Wohnung 7)
  • Datum des Vertrags
  • Wer kündigt: der einzige Vermieter oder alle Vermieter gemeinsam (bei mehreren Vermietern kündigen und unterschreiben alle)
  • Kündigungsgrund: zwei Termine in Folge mit mehr als einer Monatsmiete Rückstand oder über längere Zeit zwei Monatsmieten
  • Höhe der Miete
  • Rückständige Monate und offene Beträge je Monat
  • Höhe des Rückstands
  • Rückgabe der Wohnung spätestens am
  • Datum der Beendigung
  • Wohnung überlassen seit (Beginn des Mietverhältnisses)
  • Kündigungsfrist in Monaten

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Häufige Fragen

Ab welchem Mietrückstand darf der Vermieter fristlos kündigen?
Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem Teil im Verzug ist, der bei Wohnraum eine Monatsmiete übersteigt, oder wenn sich über mehr als zwei Termine ein Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten angesammelt hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Als Miete zählen dabei die Grundmiete und die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, nicht aber Nachzahlungen aus einer Betriebskostenabrechnung. Den Grund und die Rückstände nennt das Schreiben im Einzelnen, denn der wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben selbst stehen (§ 569 Abs. 4 BGB).
Warum kündigt das Schreiben zusätzlich hilfsweise ordentlich?
Weil eine Nachzahlung die fristlose Kündigung beseitigen kann: Begleicht der Mieter den Rückstand spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle zur Zahlung, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die zugleich erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unberührt (BGH VIII ZR 106/23 vom 23.10.2024); sie beendet das Mietverhältnis dann mit der gesetzlichen Frist.
Was passiert, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht?
Dann bleibt nur die Räumungsklage beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt; eigenmächtig räumen, Schlösser austauschen oder den Strom abstellen darf der Vermieter nicht. Bis zur Rückgabe schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete (§ 546a Abs. 1 BGB). Damit sich das Mietverhältnis nicht durch weiteren Gebrauch stillschweigend verlängert, widerspricht das Schreiben dem schon jetzt (§ 545 BGB).
In welcher Form muss die Kündigung wegen Zahlungsverzugs zugehen?
Schriftlich (§ 568 Abs. 1 BGB): ausgedruckt, von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben und an alle Mieter gerichtet. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ginge es auch, aber nur, wenn die signierte Datei selbst ankommt; eine E-Mail oder ein Fax ist unwirksam. Weil es auf den Zugang ankommt (§ 130 BGB), übergeben Sie das Original vor einem Zeugen oder lassen es durch einen Boten einwerfen, der Tag und Uhrzeit notiert; der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens allein beweist den Zugang nicht (BAG 2 AZR 68/24).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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