Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug (Rückgabeprotokoll)

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Das Rückgabeprotokoll für den Auszug aus einer Mietwohnung: Vermieter und Mieter halten bei der Begehung die Zählerstände für die Schlussabrechnung fest, jeden zurückgegebenen Schlüssel, den Zustand jedes Raums, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen dazu sowie die neue Anschrift und das Konto für die Kaution. Der Tag der Rückgabe zählt: Sechs Monate danach verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung (§ 548 BGB). Zum Ausdrucken, gemeinsamen Ausfüllen und Unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vermieter
  • Mieter
  • Anschrift der Immobilie
  • Lage der Wohnung im Haus (z. B. 2. OG links, Wohnung 7)
  • Datum des Vertrags
  • Vertragsende
  • Datum der Übergabe
  • Uhrzeit der Übergabe
  • Zeugen (Namen und Telefonnummern)
  • Korrespondenzanschrift
  • Zählerstand Strom
  • Zählerstand Gas
  • Zählerstand Kaltwasser
  • Zählerstand Warmwasser
  • Zählerstand Heizung
  • Schlüssel für Haus- und Wohnungstür (Anzahl)
  • Briefkastenschlüssel (Anzahl)
  • Schlüssel für Keller, Dachboden, Fahrradraum (Anzahl)
  • Weitere Schlüssel, Chips oder Karten (Art und Anzahl)
  • Zustand: Flur, Diele, Abstellraum
  • Zustand: Wohnzimmer
  • Zustand: Schlafzimmer
  • Zustand: weitere Zimmer
  • Zustand: Küche
  • Zustand: Bad und WC
  • Zustand: Balkon, Keller, Dachboden
  • Vom Vermieter beanstandete Schäden
  • Stellungnahme des Mieters zu diesen Schäden
  • Vereinbarungen zu Schäden, Schlüsseln oder Kaution
  • Höhe der Kaution
  • IBAN
  • Anzahl der beigefügten Fotos
  • Ort
  • Datum

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wie lange kann der Vermieter nach der Rückgabe noch Schäden geltend machen?
Seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab dem Tag, an dem er die Wohnung zurückerhält (§ 548 Abs. 1 BGB) – deshalb hält das Protokoll diesen Tag fest. Gegen die Kaution darf er solche Ansprüche nach dem Bundesgerichtshof auch nach Ablauf der sechs Monate verrechnen, wenn er vorher hätte aufrechnen können (§ 215 BGB; BGH VIII ZR 184/23 vom 10.07.2024).
Muss der Mieter beim Auszug normale Abnutzung beseitigen?
Nein. Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Ob Schönheitsreparaturen geschuldet sind, hängt von einer wirksamen Klausel im Mietvertrag ab; wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, darf eine Formularklausel sie ohne angemessenen Ausgleich nicht auf den Mieter abwälzen (BGH VIII ZR 185/14).
Was tun, wenn Vermieter und Mieter bei der Rückgabe über einen Schaden streiten?
Beide Sichtweisen gehören ins Protokoll: der Schaden, den der Vermieter beanstandet, und daneben die Stellungnahme des Mieters. Die Unterschrift bestätigt, was bei der Begehung festgestellt wurde, nicht die Pflicht, dafür zu zahlen. Machen Sie Fotos und nehmen Sie jeden sichtbaren Schaden auf; ob ein fehlender Eintrag spätere Ansprüche ausschließt, hängt vom Einzelfall ab.
Warum gehören die neue Anschrift und die Zählerstände ins Rückgabeprotokoll?
Der Vermieter braucht beides für die Abrechnungen nach dem Auszug: Über die Betriebskosten muss er spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, und Einwendungen müssen ihm innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Kaution rechnet er gesondert ab – die neue Anschrift und das Konto im Protokoll sorgen dafür, dass beides ankommt.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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