Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter

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Die Kündigung Ihrer Mietwohnung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB): Geht sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Das Schreiben kündigt zum gewünschten Datum, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, und beruft sich auf Wunsch auf das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder einer verweigerten Untervermietung (§ 540 BGB). Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 BGB): ausdrucken und von allen Mietern eigenhändig unterschreiben – per E-Mail ist sie unwirksam.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Mieter
  • Anschrift des Mieters
  • Vermieter
  • Postanschrift des Vermieters (Straße, darunter PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Anschrift der Immobilie
  • Datum des Vertrags
  • Wer kündigt: der einzige Mieter oder alle Mieter gemeinsam (bei mehreren Mietern kündigen und unterschreiben alle)
  • Art der Kündigung: ordentlich, nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder nach verweigerter Untervermietung (§ 540 BGB)
  • Datum der Beendigung
  • Telefon für Rückfragen

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Häufige Fragen

Kann ich die Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): Papier, eigenhändig unterschrieben von jedem Mieter, der im Mietvertrag steht. Eine E-Mail, ein Fax, ein eingescannter Brief oder eine WhatsApp-Nachricht sind unwirksam, und eine unwirksame Kündigung setzt keine Frist in Gang. Eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die Unterschrift zwar (§ 126a BGB), wirkt aber nur, wenn die signierte Datei selbst ankommt; sicherer ist Papier.
Bis wann muss meine Kündigung beim Vermieter sein?
Die Kündigungsfrist des Mieters beträgt drei Monate, gleich wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen; dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Der Samstag zählt dabei als Werktag (BGH VIII ZR 206/04), Sonn- und Feiertage nicht; welche Feiertage gelten, kann vom Bundesland abhängen. Im Zweifel stellen Sie einige Tage früher zu. Kommt die Kündigung zu spät, wirkt sie zum nächstmöglichen Termin, den das Schreiben hilfsweise nennt.
Wie beweise ich, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist?
Es zählt der Zugang beim Vermieter, nicht das Absenden (§ 130 BGB). Am sichersten übergeben Sie das unterschriebene Original persönlich gegen eine Empfangsbestätigung oder lassen es von einem Boten einwerfen, der das Schreiben gelesen hat und Tag, Uhrzeit und Briefkasten notiert. Der Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens beweist den Zugang nicht (BAG 2 AZR 68/24); fordern Sie gegebenenfalls den Auslieferungsbeleg an. Unterschreibt ein Vertreter, legen Sie die Vollmacht im Original bei, sonst kann der Vermieter die Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB).
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mieter?
Nach einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) oder wegen Modernisierung (§ 559 BGB) können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB). Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung ohne wichtigen Grund in der Person des Untermieters, können Sie mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Beide Gründe stehen im Schreiben zur Wahl.
Kann ich vorzeitig ausziehen, wenn ich einen Nachmieter stelle?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Ohne eine Nachmieterklausel im Vertrag oder die Zustimmung des Vermieters läuft die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter; Sie können einen Nachmieter nur anbieten. Prüfen Sie außerdem den Vertrag: Ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von höchstens vier Jahren bindet auch Sie, und ein wirksamer Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) lässt sich vor seinem Ende nicht ordentlich kündigen. Die Frist von drei Monaten gilt auch, wenn das Mietverhältnis schon viele Jahre besteht.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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