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Herabsetzung des Mietzinses nach Senkung des Referenzzinssatzes, auf Französisch (Schweiz)
Schweiz · auf Französisch · für Mieter
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Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, deren Mietzins auf einem höheren hypothekarischen Referenzzinssatz beruht als dem heutigen: das schriftliche Begehren an die Vermieterschaft oder die Régie um Herabsetzung nach Art. 270a OR, auf den nächsten Kündigungstermin. Es nennt den Satz, auf dem Ihr Mietzins beruht, den aktuellen Satz, die verlangte Senkung und die 30 Tage, die die Vermieterschaft zur Antwort hat, und nennt die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons für den Fall einer Ablehnung. Prüfen Sie Ihren Anspruch zuerst mit dem kostenlosen Rechner des Mieterverbands ASLOCA. Alle Mieter unterschreiben; eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Der Referenzzinssatz ist gesunken, aber Ihr Mietzins in der Schweiz ist gleich geblieben.
- Ihr Mietvertrag nennt einen höheren Referenzzinssatz als den heute veröffentlichten.
- Sie haben Ihren Anspruch mit einem Online-Rechner geprüft und wollen jetzt der Vermieterschaft schreiben.
- Sie wollen, dass Ihr Mietzins in der Schweiz auf den nächsten Kündigungstermin sinkt.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Anschrift des Vermieters
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- Datum
- Anschrift der Immobilie
- Datum des Vertrags
- Datum der letzten Festsetzung oder Anpassung des Mietzinses
- Referenzzinssatz, auf dem der heutige Mietzins beruht, in % (z. B. 1,75)
- Heute geltender Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, in %
- Verlangte Herabsetzung des Mietzinses (in % oder CHF pro Monat)
- Heutiger Nettomietzins pro Monat, ohne Nebenkosten (z. B. CHF 1'850.00)
- Nächstmöglicher Kündigungstermin, auf den die Senkung gelten soll
- Kanton der Wohnung: Schlichtungsbehörde für Mietsachen
- Schlussformel (französisch): „mes“, wenn eine Person unterschreibt, „nos“, wenn mehrere unterschreiben
Häufige Fragen
- Hat man in der Schweiz Anspruch auf eine Mietzinssenkung zum aktuellen Referenzzinssatz?
- Ja, wenn der Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem heutigen beruht; der Vertrag oder die letzte Mietzinsanzeige nennt ihn. Der Satz liegt seit dem 2. September 2025 bei 1.25%; das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht ihn vierteljährlich, nächstes Mal am 1. Dezember 2026. Ein Rückgang um 0.25 Punkte gibt Anspruch auf 2.91% Senkung, um 0.50 Punkte auf 5.66% (Art. 13 Abs. 1 VMWG). Die Vermieterschaft darf 40% der Teuerung (Art. 16 VMWG) und Kostensteigerungen seit der letzten Anpassung abziehen. Prüfen Sie mit dem Gratisrechner der ASLOCA (asloca.ch/calculateur). Indexmiete und Staffelmiete folgen dem Referenzzinssatz nicht.
- Ab wann gilt der tiefere Mietzins in der Schweiz, wenn man ihn verlangt?
- Ab dem nächsten Kündigungstermin (Art. 270a Abs. 1 OR); die Vermieterschaft muss das Begehren also vor Beginn der Kündigungsfrist erhalten, wie eine Kündigung: bei drei Monaten Frist auf den 1. Juli bis Ende März. Trifft es später ein, gilt die Senkung erst ab dem folgenden Termin. Alle Mieter unterschreiben das Begehren, und es geht eingeschrieben an die Vermieterschaft oder die Régie.
- Wohin wendet man sich in der Waadt oder in Genf, wenn die Vermieterschaft die Senkung ablehnt?
- Die Vermieterschaft hat 30 Tage zur Antwort. Nach einer Ablehnung oder einer nur teilweisen Senkung können Sie innert 30 Tagen nach der Antwort an die Schlichtungsbehörde gelangen; ohne Antwort innert 30 Tagen nach Ablauf der Frist der Vermieterschaft (Art. 270a Abs. 2 OR). In der Waadt ist das die Schlichtungskommission der Präfektur des Bezirks, in dem die Wohnung liegt; in Genf die Commission de conciliation en matière de baux et loyers (justice.ge.ch), die kostenlose Formulare anbietet. Die Schlichtung ist gerichtskostenfrei (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO). Bis zu einer Einigung oder einem Entscheid zahlen Sie den bisherigen Mietzins weiter.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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