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Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch

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Für Steuerpflichtige in der Schweiz, die mit ihrer Veranlagung nicht einverstanden sind: Einsprache gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern, der direkten Bundessteuer oder beider, mit Antrag, Begründung und Beweismitteln, auch gegen eine Ermessensveranlagung (Art. 132 DBG, Art. 48 StHG). Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung und ist nicht erstreckbar; massgebend ist die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung. Das Verfahren ist in der Regel kostenlos. Eingeschrieben senden, spätestens am 30. Tag der Post übergeben.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Die Steuerveranlagung in der Schweiz ist höher, als Sie nach Ihrer Steuererklärung erwartet haben.
  • Das Steueramt hat Abzüge für Berufskosten oder Kinderbetreuung gestrichen.
  • Sie haben die Steuererklärung zu spät eingereicht und wurden nach Ermessen veranlagt.
  • Sie wollen fristgerecht schriftlich Einsprache gegen die Veranlagung erheben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Name der steuerpflichtigen Person (wie in der Veranlagung)
  • Adresse der steuerpflichtigen Person
  • Steuerbehörde (Name wie in der Veranlagung oder auf der Rechnung)
  • Adresse der Steuerbehörde (wie in der Rechtsmittelbelehrung oder auf der Rechnung)
  • Ort
  • Datum
  • Steuerjahr oder Zeitraum
  • Referenz- oder Registernummer (wie in der Veranlagung oder auf der Rechnung)
  • Datum der kantonalen Veranlagung (leer lassen, wenn Sie sie nicht anfechten)
  • Datum der Veranlagung der direkten Bundessteuer (leer lassen, wenn Sie sie nicht anfechten)
  • Kanton: Bezeichnung der kantonalen Steuern
  • Grundlage der Veranlagung: Steuererklärung oder Ermessen
  • Antrag: was die Behörde ändern soll (z. B. Abzug von CHF … zulassen)
  • Begründung: welche Punkte falsch sind und warum, mit Verweis auf die Belege
  • Anlagen

Häufige Fragen

Bis wann kann ich gegen die Steuerveranlagung Einsprache erheben?
Innert 30 Tagen nach der Zustellung, schriftlich bei der Behörde, die in der Rechtsmittelbelehrung steht (Art. 132 Abs. 1 DBG; Art. 48 StHG). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und ist nicht erstreckbar; es genügt, die Einsprache am letzten Tag der Schweizerischen Post zu übergeben (Art. 133 Abs. 1 DBG). Wer nachweist, dass Militär- oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder ein anderer erheblicher Grund die rechtzeitige Einsprache verhindert hat, kann sie innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses noch erheben (Art. 133 Abs. 3 DBG).
Muss ich gegen die direkte Bundessteuer separat Einsprache erheben?
Nennen Sie jede Veranlagung, die Sie anfechten: Eine Einsprache gegen die kantonalen Steuern gilt nicht ohne Weiteres für die direkte Bundessteuer. Im Kanton Zürich wird die Veranlagung der Bundessteuer gesondert eröffnet, oft erst später mit der Schlussrechnung; ihre 30 Tage laufen ab ihrer eigenen Zustellung. Auch in Genf liess ein Gericht eine Einsprache nur gegen den kantonalen Bescheid nicht für die Bundessteuer gelten. Kommen beide Veranlagungen zugleich, deckt dieses Schreiben beide ab; sonst schicken Sie je eines.
Was kostet eine Steuereinsprache, und was geschieht danach?
Das Einspracheverfahren ist in der Regel kostenlos (Art. 135 Abs. 3 DBG). Die Behörde prüft die ganze Veranlagung neu und kann sie, nachdem sie Sie angehört hat, auch zu Ihren Ungunsten ändern (Art. 135 Abs. 1 DBG). Gegen den Einspracheentscheid ist innert 30 Tagen ein Rechtsmittel an eine von der Steuerbehörde unabhängige kantonale Instanz möglich: für die direkte Bundessteuer die Beschwerde (Art. 140 DBG), für die kantonalen und kommunalen Steuern der Rekurs (Art. 50 StHG und kantonales Steuergesetz); im Kanton Zürich entscheidet über beide das Steuerrekursgericht. Die Steuer wird trotz Einsprache fällig (Art. 161 Abs. 5 DBG); zahlen Sie mindestens den unbestrittenen Teil.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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