Stundungsantrag mit Ratenzahlung für Steuerschulden

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Ihr Antrag an das Finanzamt, fällige Steuern nach § 222 AO zu stunden und in Raten oder später zu zahlen, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre – etwa nach einer hohen Nachzahlung, einem Auftragsausfall oder einer Krankheit. Das Schreiben nennt Steuerart, Zeitraum, Betrag und Fälligkeit, schlägt einen Zahlungsplan vor, begründet die Härte, gibt einen Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen und äußert sich zur Sicherheitsleistung. Stundungszinsen von 0,5 % im Monat sind günstiger als Säumniszuschläge von 1 %. Per Post oder über ELSTER.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Fälliger Betrag
  • Fälligkeitsdatum
  • Zahlungsvorschlag (z. B. sechs Monatsraten zu je 500 €)
  • Warum die Zahlung jetzt eine erhebliche Härte wäre
  • Einnahmen, Ausgaben und Vermögen im Überblick
  • Sicherheitsleistung

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Häufige Fragen

Wann stundet das Finanzamt eine Steuerschuld?
Wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre und der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint (§ 222 AO). Gemeint sind vor allem vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten – etwa nach einem ausgefallenen Auftrag, einer Krankheit oder einer unerwartet hohen Nachzahlung – verbunden mit einem realistischen Plan, die Schuld zu tilgen. Steuern, die ein anderer für Sie einbehält und abführt, etwa die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, können nicht gestundet werden.
Was kostet eine Stundung im Vergleich dazu, einfach nicht zu zahlen?
Für die gestundete Steuer fallen Stundungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat an (§§ 234, 238 AO); in Ausnahmefällen kann das Finanzamt darauf verzichten, und das Schreiben bittet darum. Wer ohne Stundung nicht zahlt, schuldet dagegen 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO) und riskiert die Vollstreckung. Bei 6.000 € sind das 30 € Zinsen gegenüber 60 € Säumniszuschlag im Monat.
Wann und wie stelle ich den Stundungsantrag?
Möglichst vor dem Fälligkeitstag, denn danach laufen bereits Säumniszuschläge. Eine Form ist nicht vorgeschrieben: per Brief an das Finanzamt, das die Steuer festgesetzt hat, oder über Mein ELSTER als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“. Hat die Vollstreckung schon begonnen, wenden Sie sich an die Vollstreckungsstelle des Finanzamts; sie kann die Vollstreckung gegen Ratenzahlung einstweilen einstellen (Vollstreckungsaufschub, § 258 AO).
Welche Angaben und Nachweise erwartet das Finanzamt beim Stundungsantrag?
Warum Sie jetzt nicht zahlen können, wie Ihre Einnahmen, Ausgaben und Ihr Vermögen aussehen und wie Sie die Schuld tilgen wollen. Legen Sie Belege bei, etwa Kontoauszüge, eine Aufstellung offener Forderungen oder eine ärztliche Bescheinigung. Die Stundung soll in der Regel gegen Sicherheitsleistung gewährt werden (§ 222 AO); ob das Finanzamt bei kurzer Laufzeit darauf verzichtet, entscheidet es im Einzelfall – das Schreiben lässt Sie wählen, ob Sie eine Sicherheit anbieten.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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