Mitteilung über die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit
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Das Schreiben an das Finanzamt, mit dem Sie die Aufgabe Ihrer freiberuflichen Tätigkeit mitteilen – etwa in der Übersetzung, Architektur, Beratung, Lehre oder im Journalismus. § 138 Abs. 1 und 4 AO verlangt diese Mitteilung innerhalb eines Monats; einen amtlichen Vordruck dafür gibt es nicht. Es nennt Steuernummer, Art der Tätigkeit und den letzten Tag, sagt, ob die Praxis aufgegeben oder verkauft wird, klärt die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und beantragt die Anpassung der Vorauszahlungen. Per Post oder als „Sonstige Nachricht“ über ELSTER.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Anschrift des Absenders
- Finanzamt
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- Art der freiberuflichen Tätigkeit
- Art der Beendigung
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Häufige Fragen
- Bis wann muss das Finanzamt von der Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit erfahren?
- Innerhalb eines Monats nach der Aufgabe (§ 138 Abs. 1 und 4 AO). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben: Ein unterschriebener Brief genügt, und Sie können den Text auch über Mein ELSTER als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ senden. Geben Sie immer die Steuernummer an, damit das Schreiben Ihrem Steuerkonto zugeordnet wird.
- Brauche ich zusätzlich eine Gewerbeabmeldung?
- Nur wenn Sie ein Gewerbe betreiben. Freie Berufe (§ 18 EStG) melden beim Gewerbeamt weder an noch ab; Beginn und Ende erfährt nur das Finanzamt. Ein Gewerbe wird dagegen auf dem amtlichen Vordruck GewA 3 bei der Gemeinde abgemeldet (§ 14 GewO), die das Finanzamt unterrichtet. Diesen Vordruck stellt die Gemeinde bereit, oft auch online; dieses Schreiben ersetzt ihn nicht.
- Welche Steuerfolgen hat die Aufgabe einer freiberuflichen Praxis?
- Für das Jahr der Aufgabe geben Sie noch eine vollständige Einkommensteuererklärung ab, bei Umsatzsteuerpflicht auch eine Umsatzsteuererklärung. Wird die Praxis verkauft oder gehen ihre Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen über, kann ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entstehen, für den unter Umständen ein Freibetrag und ein ermäßigter Steuersatz gelten (§ 18 Abs. 3, §§ 16, 34 EStG). Ob das auf Sie zutrifft, klären Sie am besten vorher mit einer Steuerberatung.
- Was geschieht nach der Aufgabe mit Vorauszahlungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen?
- Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen passt das Finanzamt an das niedrigere Einkommen an (§ 37 Abs. 3 EStG); das Schreiben beantragt das. Umsatzsteuer-Voranmeldungen geben Sie jedenfalls für die Zeiträume bis zum Ende der Tätigkeit ab, danach folgt die Jahreserklärung; ab wann keine Voranmeldungen mehr nötig sind, teilt das Finanzamt mit, und das Schreiben fragt danach. Fielen Ihre Umsätze unter die Kleinunternehmerregelung, wählen Sie das beim Ausfüllen aus.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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