Mitteilung über die Betriebsaufgabe (Österreich)

Österreich
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Steuern und Finanzen
Mitteilung und Aufforderung
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Das Schreiben, mit dem Sie dem Finanzamt Österreich die Aufgabe, den Verkauf oder die Übergabe Ihres Betriebes mitteilen – Pflicht binnen einem Monat nach §§ 120, 121 BAO, ohne vorgeschriebenes Formular. Es nennt Steuernummer, Art und Anschrift des Betriebes, den letzten Tag und einen allfälligen Erwerber und ersucht, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anzupassen. Einbringen über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO). Die Gewerbeberechtigung legen Sie gesondert zurück.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Absender
  • Anschrift des Absenders
  • Telefon
  • Finanzamt mit Postfach (für Großbetriebe nur, wenn es Ihr Abgabenkonto führt)
  • Ort
  • Datum
  • Steuernummer
  • Art des Betriebes (zB Handel, Gastgewerbe, Beratung)
  • Anschrift des Betriebes (falls abweichend)
  • Letzter Tag der betrieblichen Tätigkeit
  • Erwerber oder Übernehmer (falls zutreffend)
  • Was mit dem Betrieb geschieht

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich dem Finanzamt Österreich die Betriebsaufgabe mitteilen?
Binnen einem Monat nach dem Ereignis (§§ 120, 121 BAO). Ein Formular ist dafür nicht vorgeschrieben: Dieses Schreiben genügt, ebenso eine Mitteilung über FinanzOnline. Per Post, Fax oder persönlich geht es auch – eine E-Mail dagegen ist keine Eingabe und gilt als nicht eingebracht (§§ 85, 86a BAO). Geben Sie immer die Steuernummer an.
Genügt diese Mitteilung, oder muss ich in Österreich auch das Gewerbe zurücklegen?
Sie genügt nur für das Finanzamt. Eine Gewerbeberechtigung legen Sie gesondert bei der Gewerbebehörde – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat – zurück, online über GISA oder schriftlich (§ 86 GewO 1994). Die Gewerbebehörde verständigt die SVS. Wollen Sie nur pausieren, ist statt der Zurücklegung eine Ruhendmeldung an die Wirtschaftskammer möglich.
Was ändert die Betriebsaufgabe in Österreich bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer?
Für das Jahr der Aufgabe reichen Sie noch Abgabenerklärungen ein. Ein Gewinn aus der Aufgabe oder dem Verkauf des Betriebes kann einkommensteuerpflichtig sein, und was Sie an Waren oder Gegenständen ins Privatvermögen übernehmen, kann der Umsatzsteuer unterliegen. Das Schreiben ersucht, die Vorauszahlungen anzupassen (§ 45 Abs 4 EStG 1988). Wie Ihr Fall steuerlich zu behandeln ist, beurteilt das Schreiben nicht; das klärt eine Steuerberatung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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