Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung (Österreich)
Veröffentlicht vonDocMuse
Das Schreiben an das Finanzamt Österreich, mit dem Sie Ihren Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer widerrufen (§ 6 Abs 3 UStG 1994) – etwa wenn Sie vermieten oder selbständig tätig sind und Ihr Umsatz wieder unter € 55.000 liegt. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; widerrufen werden kann er nur ab Beginn eines Kalenderjahres und spätestens bis 31. Jänner dieses Jahres. Mit Steuernummer, Jahren und Umsätzen. Einbringen per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
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- Kalenderjahr, ab dem der Verzicht gilt
- Gesamtumsatz im Jahr vor dem Widerruf, brutto (in Euro)
- Voraussichtlicher Gesamtumsatz im Jahr des Widerrufs, brutto (in Euro)
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Häufige Fragen
- Bis wann ist der Widerruf beim Finanzamt Österreich zu erklären?
- Der Widerruf wirkt nur ab Beginn eines Kalenderjahres und ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats zu erklären – für das Jahr 2027 also bis 31. Jänner 2027 (§ 6 Abs 3 UStG 1994). Rückwirkend ist er nicht möglich. Die Tage des Postlaufs zählen bei Fristen nicht mit (§ 108 Abs 4 BAO), nach der Rechtsprechung aber nur bei Aufgabe bei der Österreichischen Post AG; sicherer sind FinanzOnline, Fax oder ein früher Brief.
- Wann gilt in Österreich wieder die Kleinunternehmerbefreiung?
- Wenn die fünf Kalenderjahre abgelaufen sind, an die der Verzicht bindet, der Verzicht ausdrücklich widerrufen ist und der Gesamtumsatz die Grenze nicht übersteigt: seit 2025 sind das € 55.000 brutto, weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr. Wird sie im laufenden Jahr um höchstens 10 % (bis € 60.500) überschritten, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994). Ohne Widerruf bleibt es beim Verzicht.
- Was ist vor dem Widerruf in Österreich zu bedenken?
- Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und ziehen keine Vorsteuer ab. Der Wechsel in die Befreiung kann außerdem eine Berichtigung früher abgezogener Vorsteuern auslösen (§ 12 Abs 10 UStG 1994), etwa bei einem vermieteten Gebäude. Ob sich der Widerruf für Sie lohnt, beurteilt das Schreiben nicht; das klären Sie vor dem Absenden mit einer Steuerberatung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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