Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen (Österreich)
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Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr herabzusetzen (§ 45 Abs 4 EStG 1988) – wenn Ihr Gewinn oder Einkommen sinkt, etwa durch weniger Aufträge, Karenz oder das Ende einer Tätigkeit. Mit bisheriger und beantragter Vorauszahlung, Ihrer Prognose und Belegen. Er muss bis 30. September gestellt sein; danach ändert das Finanzamt die Vorauszahlungen für dieses Jahr nicht mehr. Auch über FinanzOnline möglich, sonst per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
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- Bisher vorgeschriebene Vorauszahlung für das Jahr (in Euro)
- Voraussichtliches Einkommen im Jahr (in Euro)
- Beantragte Vorauszahlung für das Jahr (in Euro)
- Begründung und Prognose: warum das Einkommen sinkt
- Beigelegte Unterlagen (zB Zwischenabschluss, Umsatzaufstellung)
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Häufige Fragen
- Bis wann kann ich in Österreich die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen?
- Bis 30. September des Jahres, für das die Vorauszahlungen gelten. Danach darf das Finanzamt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr nur noch auf Grund eines Antrags ändern, der bis dahin gestellt wurde (§ 45 Abs 3 und 4 EStG 1988). Fällig sind die Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; je früher Sie den Antrag stellen, desto mehr Raten sinken.
- Was muss der Antrag auf Herabsetzung in Österreich enthalten?
- Die Steuernummer, das Jahr, die bisher vorgeschriebene und die beantragte Vorauszahlung und vor allem eine nachvollziehbare Prognose des Einkommens, die Sie glaubhaft machen – etwa mit einer Zwischenbilanz, einer Aufstellung über die Umsatzentwicklung oder dem Hinweis auf den Ausfall einer größeren Forderung. Das Schreiben hat dafür eigene Felder und eine Zeile für die Beilagen.
- Was passiert in Österreich, wenn das Einkommen am Ende höher ausfällt als geschätzt?
- Die Einkommensteuer wird mit der Veranlagung nach dem tatsächlichen Einkommen festgesetzt; was zu wenig vorausbezahlt wurde, zahlen Sie dann nach. Auf eine Nachzahlung können Anspruchszinsen anfallen. Die Herabsetzung verschiebt die Zahlung also nur – die Steuer selbst bleibt dieselbe.
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- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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