Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist (Österreich)
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Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die einmonatige Frist für eine Bescheidbeschwerde zu verlängern (§ 245 Abs 3 BAO) – wenn Unterlagen fehlen oder die Zeit für die Begründung nicht reicht. Er ist vor Ablauf der Frist mit Gründen einzubringen, auch wiederholt, und hemmt die Frist bis zur Entscheidung, aber nie über den beantragten Tag hinaus (§ 245 Abs 4 BAO). Mit Bescheid, Zustellung, Fristende und gewünschtem Tag. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
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Häufige Fragen
- Aus welchen Gründen verlängert das Finanzamt Österreich die Beschwerdefrist?
- Aus berücksichtigungswürdigen Gründen (§ 245 Abs 3 BAO), etwa weil Belege von Dritten noch fehlen, eine Krankheit oder Abwesenheit die Vorbereitung verhindert oder eine Steuerberatung erst beauftragt wurde. Nennen Sie den Grund konkret und den Tag, bis zu dem Sie die Beschwerde einbringen können. Die Verlängerung kann auch wiederholt beantragt werden – jeder Antrag muss aber vor dem Ende der jeweils laufenden Frist eingebracht sein.
- Läuft die Beschwerdefrist in Österreich weiter, solange über die Verlängerung nicht entschieden ist?
- Nein. Der Antrag hemmt die Frist vom Tag seiner Einbringung bis zur Zustellung der Entscheidung (§ 245 Abs 4 BAO); danach läuft der Rest der Frist weiter, der beim Antrag noch offen war. Die Hemmung kann die Frist aber nie über den Tag hinaus verlängern, bis zu dem Sie die Verlängerung beantragt haben. Die Tage des Postlaufs zählen nicht (§ 108 Abs 4 BAO), wenn der Brief an das zuständige Finanzamt gerichtet und bei der Österreichischen Post AG aufgegeben ist; eine E-Mail zählt gar nicht (§§ 85, 86a BAO).
- Kann ich in Österreich die Beschwerde auch ohne Begründung einbringen und diese nachreichen?
- Eine Beschwerde ohne Begründung ist mangelhaft: Das Finanzamt trägt die Behebung mit einer Frist auf, die es selbst bestimmt, und wird der Mangel nicht rechtzeitig behoben, gilt die Beschwerde als zurückgenommen (§ 85 Abs 2 BAO). Mit der Fristverlängerung nennen Sie den Tag selbst und bringen dann eine vollständige Beschwerde ein. Auch die Monatsfrist für einen Vorlageantrag ist verlängerbar (§ 264 Abs 4 BAO); dieses Schreiben ist für die Beschwerdefrist formuliert.
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