Zusatzvereinbarung Homeoffice und mobiles Arbeiten
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Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über Homeoffice und mobiles Arbeiten: Beginn und Umfang, Wahl zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Zeiterfassung, Arbeitsmittel und Kostenpauschale, Datenschutz in der Wohnung, Arbeitsschutz, Unfallversicherung, keine Arbeit aus dem Ausland ohne gesonderte Vereinbarung und Kündigung der Vereinbarung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht – deshalb wird es vereinbart. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Arbeitgeber
- Anschrift des Arbeitgebers (Sitz)
- Handelsregisternummer des Arbeitgebers
- Für den Arbeitgeber unterzeichnende Person
- Arbeitnehmer
- Anschrift des Arbeitnehmers
- Datum des Vertrags
- Mobiles Arbeiten oder Telearbeit
- Beginn
- Umfang, z. B. bis zu zwei Tage je Woche
- Erreichbarkeit, z. B. Kernzeit von 9 bis 15 Uhr
- Ausstattung
- Kostenpauschale für die Arbeit zu Hause (oder „keine“)
- Kündigungsfrist
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice?
- Nein. Weder kann der Arbeitnehmer Homeoffice verlangen, noch kann der Arbeitgeber es einseitig anordnen; es braucht eine Vereinbarung wie diese. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG), und eine Betriebsvereinbarung gilt daneben. Die Zusatzvereinbarung ändert nur den Ort der Arbeit – Arbeitszeit, Vergütung und alle übrigen Bedingungen des Arbeitsvertrags bleiben gleich.
- Was unterscheidet Telearbeit vom mobilen Arbeiten?
- Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, mit vereinbarter Arbeitszeit und vom Arbeitgeber gestellter Ausstattung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV); für ihn gelten Pflichten aus der Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist gesetzlich nicht definiert und bindet den Arbeitnehmer nicht an einen festen Platz. Die meisten Arbeitgeber wollen mobiles Arbeiten; das Dokument lässt Sie zwischen beiden wählen. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz gelten in beiden Fällen.
- Ist man im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?
- Ja. Seit 18. Juni 2021 besteht bei einer Tätigkeit im eigenen Haushalt oder an einem anderen Ort Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Arbeit im Betrieb (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Versichert ist die Arbeit selbst, nicht private Verrichtungen in der Wohnung. Melden Sie einen Unfall sofort dem Arbeitgeber, damit er ihn dem Unfallversicherungsträger anzeigen kann.
- Welche Homeoffice-Pauschale gilt bei der Einkommensteuer?
- Für jeden Tag, an dem überwiegend in der Wohnung gearbeitet wird, können Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung 6 € als Werbungskosten ansetzen, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein eigenes häusliches Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Zahlt der Arbeitgeber eine Kostenpauschale nach dieser Vereinbarung, klären Sie mit der Lohnabrechnung, wie sie steuerlich behandelt wird.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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