Befristeter Arbeitsvertrag

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Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG, bis zu zwei Jahre) oder mit Sachgrund wie Vertretung, vorübergehendem Bedarf oder Erprobung, mit allen Angaben nach § 2 Nachweisgesetz, Mindestlohn, Urlaub, Kündigung während der Laufzeit und einer Ausschlussfrist, die den Mindestlohn ausnimmt. Die Befristung bedarf der Schriftform: Beide Seiten unterschreiben vor dem ersten Arbeitstag, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4, § 16 TzBfG).

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Arbeitgeber
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  • Handelsregisternummer des Arbeitgebers
  • Für den Arbeitgeber unterzeichnende Person
  • Arbeitnehmer
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  • Beginn
  • Vertragsende
  • Position
  • Arbeitsort
  • Art und Grund der Befristung
  • Sachlicher Grund für die Befristung (falls vorhanden)
  • Aufgaben
  • Probezeit in Monaten (höchstens 6; 0, wenn keine)
  • Wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
  • Arbeitszeit
  • Ausgleich von Überstunden
  • Bruttogrundgehalt
  • Sonstige Vergütungsbestandteile
  • Jahresurlaub in Arbeitstagen
  • Arbeitstage je Woche
  • Anwendbarer Tarifvertrag (oder „keiner“)
  • Vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung (oder „keine“)
  • Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung mit Anschrift (oder „keiner“)
  • Zusätzliche Bedingungen
  • Ort
  • Datum

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Häufige Fragen

Bis wann muss ein befristeter Arbeitsvertrag unterschrieben sein?
Vor dem ersten Arbeitstag, und zwar von beiden Seiten: Die Befristung bedarf der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Unterschreiben Sie eigenhändig auf Papier oder jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur; E-Mail, Scan oder eine einfache E-Signatur genügen nicht. Beginnt die Arbeit, bevor der von beiden unterschriebene Vertrag vorliegt, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet (§ 16 TzBfG). Nur eine Vereinbarung über das Ende mit der Regelaltersgrenze braucht seit 2025 lediglich Textform.
Wie lange darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet werden?
Bis zu zwei Jahre; innerhalb dieser Zeit darf er höchstens dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Ein neu gegründetes Unternehmen darf in seinen ersten vier Jahren bis zu vier Jahre befristen; bei Arbeitnehmern ab 52 Jahren sind nach mindestens vier Monaten Beschäftigungslosigkeit bis zu fünf Jahre möglich. Ausgeschlossen ist die Befristung ohne Sachgrund, wenn schon früher ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand, außer es liegt sehr lange zurück (BVerfG 1 BvL 7/14). Seit 2026 gilt eine Ausnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 41 SGB VI).
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vor dem vereinbarten Ende gekündigt werden?
Ordentlich nur, wenn der Vertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag das vorsieht (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Dieser Vertrag erlaubt beiden Seiten die ordentliche Kündigung mit den gesetzlichen Fristen; in einer vereinbarten Probezeit, die im Verhältnis zur Dauer der Befristung stehen muss (§ 15 Abs. 3 TzBfG), beträgt die Frist zwei Wochen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich (§ 626 BGB). Jede Kündigung muss eigenhändig unterschrieben auf Papier zugehen (§ 623 BGB).
Was gilt, wenn nach dem Ende eines befristeten Arbeitsvertrags weitergearbeitet wird?
Arbeitet der Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers nach dem vereinbarten Ende weiter und widerspricht der Arbeitgeber nicht unverzüglich, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Eine Verlängerung wird deshalb vor dem Ende schriftlich vereinbart. Wer die Befristung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende klagen (§ 17 TzBfG). Spätestens drei Monate vor dem Ende ist die Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit fällig (§ 38 SGB III).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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