Antrag auf eine Bescheinigung in Steuersachen

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Ihr Antrag an das Finanzamt auf eine Bescheinigung in Steuersachen, oft auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt – verlangt bei öffentlichen Ausschreibungen, für die Gaststättenerlaubnis und andere gewerberechtliche Erlaubnisse oder von Banken. Sie gibt wieder, ob Steuerrückstände bestehen und ob die Steuererklärungen abgegeben sind, und zwar am Tag der Ausstellung. Das Schreiben nennt Steuernummer, Zweck und den Termin, bis zu dem Sie die Bescheinigung brauchen. Ein amtlicher Vordruck ist nicht vorgeschrieben; per Post oder als „Sonstige Nachricht“ über ELSTER.

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Häufige Fragen

Wofür braucht man eine Bescheinigung in Steuersachen, und was kostet sie?
Öffentliche Auftraggeber, Behörden und Banken verlangen sie, etwa bei Ausschreibungen, für eine Gaststättenerlaubnis oder andere gewerberechtliche Erlaubnisse und bei Krediten. Sie gibt wertungsfrei wieder, ob Steuerrückstände bestehen, wie bisher gezahlt wurde und ob die Steuererklärungen abgegeben sind. Das Finanzamt stellt sie auf formlosen Antrag aus, nach den Angaben der Länder gebührenfrei; nennen Sie den Zweck, für den Sie sie brauchen.
Wie lange ist eine Bescheinigung in Steuersachen gültig?
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht: Die Bescheinigung beschreibt Ihr Steuerkonto am Tag der Ausstellung. Wie aktuell sie sein muss, bestimmt die Stelle, die sie verlangt – bei Ausschreibungen stehen die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Beantragen Sie sie deshalb, wenn Sie wissen, bis wann Sie sie brauchen, und nennen Sie den Termin. Senden können Sie den Antrag per Post oder über Mein ELSTER als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
Was ist, wenn ich beim Finanzamt Steuerrückstände habe?
Dann weist die Bescheinigung sie aus, und die anfordernde Stelle kann das gegen Sie werten. Begleichen Sie offene Beträge vor dem Antrag oder beantragen Sie eine Stundung mit Ratenzahlung (§ 222 AO); auch fehlende Steuererklärungen sollten Sie vorher abgeben. Gewerbe- und Grundsteuer erhebt in der Regel die Gemeinde: Ob auch deren Bescheinigung verlangt wird, steht in den Unterlagen der anfordernden Stelle.
Ist das dieselbe Unbedenklichkeitsbescheinigung wie beim Grundstückskauf?
Nein. Nach einem Grundstückskauf erteilt das Finanzamt für die Grunderwerbsteuer eine eigene Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt den Erwerber nicht einträgt (§ 22 GrEStG); dieses Verfahren betreibt in der Regel der Notar. Auch die Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (§ 48b EStG) und die Ansässigkeitsbescheinigung für ausländische Steuerbehörden sind eigene Verfahren mit eigenen Vordrucken.

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