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- Schadenmeldung an die eigene Kfz-Versicherung (Österreich)Schreiben, mit dem Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung einen Unfall oder Schaden melden – in der Kfz-Haftpflicht, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder in der Teil- oder Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Tag und Ort, Lenker, anderen Beteiligten, Polizei, Zeugen, Hergang und Schaden. Die Versicherungsbedingungen (AKHB) verlangen eine rasche Meldung; die Frist steht in Ihrer Polizze. Das Schreiben hält Tatsachen fest und enthält kein Schuldanerkenntnis. Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Lenkerauskunft an die Behörde (Österreich)Antwort des Zulassungsbesitzers auf die Aufforderung der Behörde, den Lenker zu nennen (§ 103 Abs 2 KFG 1967): mit Geschäftszahl, Kennzeichen, Zeitpunkt und Ort laut Aufforderung sowie Name und Anschrift der Person, die das Fahrzeug gelenkt oder abgestellt hat – oder der Person, die die Auskunft erteilen kann. Die Auskunft ist Pflicht, binnen zwei Wochen ab Zustellung, auch über Angehörige; eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft kann bis zu € 5.000 kosten. Liegt der Aufforderung ein Antwortblatt bei oder bietet die Behörde eine Online-Auskunft an, können Sie auch diese kostenlos nutzen.
- Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Autos (Österreich)Der Brief, mit dem Sie nach dem Verkauf Ihres Autos Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer den Verkauf mitteilen, wie § 71 VersVG es verlangt: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Name und Anschrift des Käufers und dem Tag der Abmeldung. Sie ersuchen um Abrechnung und Erstattung der im Voraus bezahlten Prämie auf Ihr Konto oder um Umstellung auf ein Folgefahrzeug, und um eine Bestätigung über den Schadenverlauf. Eine Veräußerungsanzeige an eine Behörde gibt es in Österreich nicht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)Das Kündigungsschreiben an Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer in Österreich für die vier häufigsten Fälle: zum Ende des Versicherungsjahres (§ 14 Abs 2 KHVG) – das ist der Jahrestag des Vertragsbeginns laut Polizze, nicht unbedingt der 31. Dezember, und die Kündigung muss einen Monat vorher einlangen –, nach einer Prämienerhöhung (§ 14a KHVG), nach einem Schadenfall (§ 158 VersVG) und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Versicherung mit übergegangen ist (§§ 69 ff VersVG). Mit Polizzennummer und Kennzeichen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Schadenmeldung an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung (Österreich)Brief, mit dem Sie nach einem Verkehrsunfall Ihren Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anmelden (§ 26 KHVG): Unfalltag, Ort, gegnerisches Kennzeichen und Polizzennummer, Hergang, Schaden, bisher bezifferter Betrag, IBAN und eine Frist für die Antwort. Der Versicherer muss binnen drei Monaten ein Angebot legen oder seine Haltung schriftlich begründen (§ 29a KHVG); die Meldung hemmt die Verjährung bis zu seiner schriftlichen Ablehnung. In allen Bundesländern gleich. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit Beilagen wie Unfallbericht und Fotos absenden.
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