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- Kind krank: Mitteilung an den Arbeitgeber und FreistellungWenn Ihr Kind krank ist und Sie zu Hause bleiben müssen: das Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Sie die Betreuung des Kindes mitteilen und die Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V verlangen. Es bittet um bezahlte Freistellung, soweit § 616 BGB oder der Arbeitsvertrag sie gewähren, und kündigt sonst den Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse an. Für gesetzlich versicherte Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, ohne Angaben zur Erkrankung des Kindes.
- Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten FührungszeugnissesDie schriftliche Aufforderung, die ein Sportverein, eine Kita, eine Schule, ein Träger der Jugendhilfe oder eine andere Organisation ausstellt, damit Beschäftigte oder Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können: Nach § 30a Abs. 2 BZRG erhält es nur, wer eine solche Aufforderung vorlegt, in der die verlangende Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen. Mit Angaben zur Organisation, zur Person und zur Tätigkeit, dem gesetzlichen Grund zur Auswahl und der Angabe, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist – für einen Antrag auf Gebührenbefreiung.
- Krankmeldung an den ArbeitgeberDie schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber nach § 5 EntgFG: Sie teilen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mit – ohne Diagnose. Für gesetzlich Versicherte berücksichtigt das Schreiben die eAU: Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab, die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt aber bestehen. Privat Versicherte kündigen die Bescheinigung auf Papier an. Mit Personalnummer und einem Feld für die Anschrift bei Erkrankung im Ausland.
- Geltendmachung von Lohn und ÜberstundenvergütungDas Schreiben, mit dem Sie ausstehenden Lohn, ausstehendes Gehalt oder unbezahlte Überstunden beim Arbeitgeber einfordern und geltend machen – rechtzeitig vor Ablauf der Ausschlussfrist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, die oft nur drei Monate ab Fälligkeit beträgt. Es listet Monat, Art des Anspruchs und Bruttobetrag auf, setzt eine Zahlungsfrist, verlangt Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB, belegt Überstunden mit Ihren Aufzeichnungen und kann die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung ankündigen. Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, mit Zugangsnachweis übergeben und zusätzlich per E-Mail senden.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer: die ordentliche, fristgerechte Kündigung des eigenen Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Gewährung oder Abgeltung des Resturlaubs. Nach § 623 BGB ist die Kündigung nur in Schriftform wirksam, die elektronische Form ist ausgeschlossen: ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und das Original so übergeben, dass sich der Zugang beweisen lässt. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.
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