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- Vollmacht zur Abholung des Ausweises und für MeldeangelegenheitenDie Vollmacht, mit der eine andere Person beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt für Sie den neuen Personalausweis oder Reisepass abholt, Sie an-, um- oder abmeldet oder eine Meldebescheinigung beantragt und abholt. Mit der Erklärung, dass der PIN-Brief eingegangen ist – ohne sie wird ein Personalausweis keinem Bevollmächtigten ausgehändigt. Manche Ausweisbehörden halten ein eigenes Vollmachtsformular kostenlos bereit; dieses ist eine eigenständig formulierte Alternative. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und im Original mitgeben.
- Generalvollmacht für VermögensangelegenheitenEin kostenloses Muster gibt das Bundesjustizministerium für die Vorsorgevollmacht heraus, die auch Gesundheit und Aufenthalt umfasst; diese Generalvollmacht ist eine eigene Fassung allein für Ihr Vermögen. Sie gilt ab der Unterschrift ohne Bedingung: Der Bevollmächtigte vertritt Sie gegenüber Banken, Vertragspartnern, Behörden und Gerichten in allen Vermögensangelegenheiten, auch wenn Sie später geschäftsunfähig werden. Sie wählen, ob die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gilt und ob Insichgeschäfte (§ 181 BGB) und Untervollmachten erlaubt sind. Eigenhändig unterschreiben.
- Vorsorgevollmacht (General- und Vorsorgevollmacht)Ein kostenloses Muster der Vorsorgevollmacht gibt das Bundesjustizministerium heraus; dieses Dokument ist eine eigene Fassung. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens, für Sie in Gesundheit und Pflege, bei der Wahl des Aufenthalts, gegenüber Behörden und in allen Vermögensangelegenheiten zu handeln, wenn Sie es nicht mehr selbst können. Die ärztlichen Maßnahmen, die Unterbringung und die Zwangsmaßnahmen sind ausdrücklich genannt, wie § 1820 Abs. 2 BGB es verlangt; nach außen gilt die Vollmacht ohne Bedingung. Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
- Zustimmungserklärung des anderen Elternteils zu Personalausweis oder Reisepass für ein KindDie schriftliche Zustimmung des Elternteils, der bei der Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses eines Kindes nicht mitkommen kann. Bei gemeinsamer Sorge beantragen beide Eltern; wer verhindert ist, gibt seine Zustimmung mit dem eigenen Ausweis oder einer Kopie mit. Die Erklärung bestätigt auch den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, nach dem manche Stellen fragen. Viele Städte und Gemeinden stellen für diesen Zweck ein eigenes Formular kostenlos bereit – dieses Dokument ist eine eigenständig formulierte Alternative. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben.
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Auslandsreise eines MinderjährigenDie Reisevollmacht für ein Kind, das ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern oder allein ins Ausland reist. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, das Auswärtige Amt und die Bundespolizei empfehlen sie aber. Sie enthält, was dort empfohlen wird: Angaben zum Kind, zu den Sorgeberechtigten und ihrer Erreichbarkeit, zur Reise und zur Begleitperson – auf Deutsch und Englisch. Ob das Zielland eine Beglaubigung oder Übersetzung verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und mit Ausweiskopien mitgeben.
- Widerruf einer Vollmacht mit Mitteilung an DritteDer Widerruf einer Vollmacht an den Bevollmächtigten, mit der Aufforderung, die Vollmachtsurkunde zurückzugeben (§ 175 BGB) – und zugleich die Mitteilung an Bank, Behörde oder andere Stellen, denen die Vollmacht vorgelegt oder mitgeteilt wurde: Sie erhalten je eine unterschriebene Abschrift, denn ihnen gegenüber gilt die Vollmacht weiter, bis ihnen das Erlöschen angezeigt wird (§§ 170 bis 173 BGB). Mit dem Hinweis auf die Kraftloserklärung durch das Amtsgericht (§ 176 BGB). Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und jedem Empfänger nachweisbar zustellen.
- Einzelvollmacht für eine bestimmte AngelegenheitDie Vollmacht für eine einzelne Angelegenheit – ein Dokument abholen, ein Auto zulassen oder abmelden, eine Wohnung übergeben, einen Termin bei einer Behörde wahrnehmen. Mit Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, genau beschriebener Angelegenheit, Einschränkungen, Gültigkeitsdatum, Rückgabe der Urkunde und Unterschriftsprobe. Eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine Form (§ 167 Abs. 2 BGB); für das Grundbuchamt, das Handelsregister oder eine Erbausschlagung muss die Unterschrift jedoch öffentlich beglaubigt werden. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und im Original übergeben.
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