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- Beschwerde bei der Bank – Zahlungsverkehr, Konto, Karte oder Kredit (Österreich)Ihre schriftliche Beschwerde an die Bank – über eine fehlerhafte Überweisung, eine Kartenzahlung, Spesen und Entgelte, eine Kontosperre, das Basiskonto, einen Kredit oder eine Veranlagung. Sie schildert den Vorgang und die verlangte Abhilfe und setzt die Antwortfrist: bei Zahlungsdiensten 15 Geschäftstage, ausnahmsweise 35 (§ 97 ZaDiG 2018). Die Beschwerde bei der Bank ist auch die Voraussetzung für ein Verfahren bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; eine Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) bleibt daneben möglich.
- Beschwerde über eine Bank an die Finanzmarktaufsicht FMA (Österreich)Ihre Beschwerde an die Finanzmarktaufsicht (FMA) über eine Bank, die Sie unrichtig beraten, falsch abgerechnet, ein Basiskonto verweigert oder eine Beschwerde nicht beantwortet hat. Die FMA bietet dafür auf ihrer Website auch ein eigenes Beschwerdeformular an, kostenlos. Dieses Schreiben ist die Alternative für die Post: Es nennt das Unternehmen, den Vorgang, Ihre Beschwerde dort und deren Ergebnis und legt die Stellungnahme des Unternehmens bei. Die FMA handelt im Interesse aller Verbraucher; eine Lösung für Ihren Einzelfall erwirkt sie nicht – dafür gibt es die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft.
- Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl (Österreich)Der Einspruch gegen einen bedingten Zahlungsbefehl aus dem österreichischen Mahnverfahren (§ 248 ZPO): mit Geschäftszahl, klagender Partei, Betrag und Tag der Zustellung. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung und kann nicht verlängert werden; beim Bezirksgericht genügt ein Einspruch ohne Begründung und ohne Rechtsanwalt (§ 448 ZPO), dann wird verhandelt. Verlangt der Zahlungsbefehl selbst einen Rechtsanwalt und eine Klagebeantwortung, ist dieses Schreiben nicht das richtige. Nicht per E-Mail: per Post, persönlich bei Gericht oder über JustizOnline mit ID Austria einbringen.
- Nicht autorisierte Zahlung oder Kartenzahlung reklamieren – Erstattung von der Bank (Österreich)Ihr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – nach Kartenmissbrauch, Phishing oder einer doppelten Abbuchung – oder wenn Sie mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten haben (Chargeback). Sie reklamieren die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank nach § 67 ZaDiG 2018 spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss. Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Sperrdatum, Anzeige bei der Polizei und Hinweis auf die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft.
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