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Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
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- Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die BankSchreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine SEPA-Basislastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB), eine Abbuchung ohne gültiges Mandat noch bis zu 13 Monate danach (§§ 675u, 676b BGB). Einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift widerrufen Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung (§ 675p BGB). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor dem MahnbescheidDie letzte Mahnung an einen säumigen Schuldner, bevor Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten: offener Betrag, Fälligkeit, Verzug, Verzugszinsen nach § 288 BGB (fünf oder neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, die Pauschale von 40 € nur von Schuldnern, die keine Verbraucher sind), eine letzte Zahlungsfrist, Ihr Konto und die Ankündigung des Mahnbescheids. Als Brief nach DIN 5008 aufgebaut, für private und gewerbliche Gläubiger. Keine Form vorgeschrieben; die Antworten unten erklären, wie Sie den Zugang beweisen und den Mahnbescheid danach beantragen.
- Kontokündigung – Girokonto kündigen, mit oder ohne KontowechselKündigungsschreiben für Ihr Girokonto an die Bank oder Sparkasse – ob Sie das Konto ganz auflösen oder zu einer neuen Bank wechseln. Es nennt IBAN, Kontoinhaber und Geburtsdatum, den gewünschten Termin, das Konto für das Restguthaben, kündigt Karten, Dispositionskredit und Onlinebanking mit und verlangt eine schriftliche Bestätigung. Sie kündigen jederzeit ohne Frist, sofern keine Frist von höchstens einem Monat vereinbart ist, und die Kündigung selbst kostet nichts (§ 675h BGB). Für den Wechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe nach §§ 20 ff. ZKG wählen Sie die passende Variante.
- Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats – Einzugsermächtigung widerrufenSchreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Versandhändler oder Inkassounternehmen –, mit dem Sie Ihr SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer und IBAN, untersagt weitere Abbuchungen ab Zugang und sagt, wie es mit den Zahlungen weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen künftig von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch Ihre Zahlungspflicht. Wird trotzdem abgebucht, holen Sie eine SEPA-Basislastschrift über Ihre Bank binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB).
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