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1.Für Spanien
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- Mitteilung über die Schlüsselrückgabe ohne den Vermieter (Spanien)Für Mieter in Spanien, die ausziehen, wenn der Vermieter die Schlüssel nicht abholt, nicht antwortet oder ihre Annahme verweigert: das Schreiben, das ihm mitteilt, ab welchem Tag die Wohnung frei ist, warum die Schlüssel nicht persönlich übergeben wurden und wo er sie abholen kann, den Zustand der Wohnung mit Zählerständen und datierten Fotos beschreibt und an die Zinsen auf eine nicht zurückgezahlte Kaution erinnert (Artikel 36.4 des spanischen Mietgesetzes). Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
- Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution (Spanien)Für Mieter in Spanien, denen der Vermieter die Kaution nach der Schlüsselrückgabe nicht zurückzahlt: das Schreiben, das die Kaution und eine etwaige zusätzliche Sicherheit samt den gesetzlichen Zinsen fordert, die einen Monat nach der Schlüsselrückgabe laufen (Artikel 36.4 des spanischen Mietgesetzes), nicht anerkannte Abzüge zurückweist und den Vermieter zu dreißig Tagen Verhandlung einlädt, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 vor dem Gang zum Gericht verlangt. Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
- Mitteilung über eine dringende Reparatur durch den Mieter (Spanien)Für Mieter in Spanien, die nach Benachrichtigung des Vermieters eine dringende Reparatur beauftragen mussten, um einen unmittelbaren Schaden oder eine erhebliche Beeinträchtigung abzuwenden: das Schreiben, das Schaden und Reparatur beschreibt, festhält, wann und wie der Vermieter informiert wurde, den Rechnungsbetrag fordert, wie es Artikel 21.3 des spanischen Mietgesetzes erlaubt, und zu dreißig Tagen Verhandlung einlädt, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 verlangt. Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
- Aufforderung an den Vermieter zur Reparatur (Spanien)Für Mieter in Spanien mit einem Defekt oder Schaden, den der Vermieter nicht beseitigt: das Schreiben, das den Mangel beschreibt, binnen fünfzehn Kalendertagen die für die Bewohnbarkeit nötige Reparatur verlangt, die dem Vermieter obliegt (Artikel 21.1 des spanischen Mietgesetzes), einen Kostenvoranschlag beizufügen erlaubt, an die Mietminderung bei Arbeiten über zwanzig Tage erinnert und zu dreißig Tagen Verhandlung einlädt, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 verlangt. Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
- Aufforderung an die Eigentümergemeinschaft zur Reparatur (Spanien)Für Eigentümer einer Wohnung oder eines Lokals in Spanien, die von einem Problem an einem Gemeinschaftsteil des Gebäudes betroffen sind (Undichtigkeit am Dach, defektes Fallrohr, Fassade): das Schreiben an die Gemeinschaft, zu Händen des Präsidenten oder Verwalters, das Problem und Schäden beschreibt, daran erinnert, dass notwendige Erhaltungsarbeiten ohne vorherigen Beschluss Pflicht sind (Artikel 10.1 des spanischen Gesetzes über das horizontale Eigentum), die Reparatur und gegebenenfalls die Behebung der Schäden verlangt und zu dreißig Tagen Verhandlung einlädt, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 verlangt. Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein. Auf Spanisch.
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