Annahme- und Eignungserklärung des Geschäftsführers (Rumänien)
Veröffentlicht vonDocMuse
Dieses Dokument ist auf Rumänisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Rumänisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Die Erklärung auf eigene Verantwortung der Person, die zum Geschäftsführer einer rumänischen Gesellschaft bestellt wurde: Sie nimmt das Mandat an, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, ist nicht durch rechtskräftiges Urteil davon ausgeschlossen, Gründer einer Gesellschaft zu sein – ein Verbot, das nach dem Gesetz Nr. 31/1990 auch das Amt des Geschäftsführers ausschließt –, und hat keine damit unvereinbare Funktion. Das rumänische Handelsregister verlangt sie bei jeder Bestellung, und eine falsche Erklärung ist eine Straftat (Art. 326 des rumänischen Strafgesetzbuchs).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Geschäftsführer
- Persönliche Identifikationsnummer (CNP) des Geschäftsführers
- Anschrift des Geschäftsführers
- Firma
- Steuer-Identifikationsnummer der Gesellschaft (CUI)
- Beschluss über Ihre Bestellung
- Beschlussnummer
- Datum der Entscheidung
- Ort
- Datum
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Warum muss ein rumänischer Geschäftsführer eine Erklärung auf eigene Verantwortung abgeben?
- Das rumänische Handelsregister verlangt sie bei jeder Bestellung eines Geschäftsführers: Damit nimmt der Bestellte das Mandat an und erklärt, dass keiner der Fälle vorliegt, die das Amt nach dem Gesetz Nr. 31/1990 ausschließen. Eine falsche Erklärung ist eine Straftat (Art. 326 des rumänischen Strafgesetzbuchs).
- Ist für den Geschäftsführer einer rumänischen Gesellschaft noch eine Unterschriftsprobe nötig?
- Nein. Das rumänische Gesetz Nr. 265/2022 hat ab dem 26.11.2022 die Pflicht abgeschafft, die Unterschriftsprobe des Geschäftsführers beim Handelsregister einzureichen – sowohl bei der Gründung der Gesellschaft als auch bei späteren Bestellungen. Das Register verlangt weiterhin die Annahme- und Eignungserklärung; die aktuelle Liste der Unterlagen steht auf dem Portal des Handelsregisters.
- Wie haftet der Geschäftsführer einer rumänischen Gesellschaft?
- Pflichten und Haftung eines Geschäftsführers sind die eines Beauftragten (Art. 72 des rumänischen Gesetzes Nr. 31/1990): Er haftet der Gesellschaft für Schäden aus der Verletzung seiner Pflichten, und in der Insolvenz kann er verpflichtet werden, einen Teil der Schulden zu tragen, wenn er zu ihr beigetragen hat.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Beschluss über die Bestellung des Geschäftsführers einer SRL (Rumänien)
Der Beschluss des Alleingesellschafters oder der Gesellschafterversammlung, mit dem eine rumänische SRL ihren Geschäftsführer bestellt: wen, für wie lange, mit welchen Befugnissen und welcher Vergütung und gegebenenfalls, wessen Mandat endet. Er sieht die Annahme- und Eignungserklärung des Bestellten vor und bevollmächtigt eine Person zur Anmeldung beim rumänischen Handelsregister, ab der die Bestellung gegenüber Dritten wirkt.
- Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (Rumänien)
Die Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen in Rumänien, die sensible Informationen austauschen, bevor sie entscheiden, ob sie zusammenarbeiten: was vertraulich ist und was nicht, zu welchem Zweck die Informationen verwendet werden dürfen, wer sie sehen darf, wie lange die Pflicht gilt, die Rückgabe am Ende und eine Vertragsstrafe für jeden Verstoß, die ohne Nachweis eines Schadens geschuldet ist. Sie schützt beide Seiten gleichermaßen.
- Zahlungsaufforderung zwischen Unternehmen (Rumänien)
Die Zahlungsaufforderung, mit der eine rumänische Gesellschaft von einer anderen überfällige Rechnungen einfordert, formuliert als der Schritt, den ein Zahlungsbefehl voraussetzt (Art. 1015 der rumänischen Zivilprozessordnung): 15 Tage zur Zahlung, zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher oder per Einschreiben mit Inhaltsangabe und Rückschein. Sie fordert die Schuld, Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der rumänischen Zentralbank plus 8 Prozentpunkte und die Pauschale für Beitreibungskosten nach dem Gesetz Nr. 72/2013.
- Beschluss über die Verlegung des Sitzes einer SRL (Rumänien)
Der Beschluss des Alleingesellschafters oder der Gesellschafterversammlung, mit dem eine rumänische SRL ihren Sitz verlegt. Der Sitz steht im Gesellschaftsvertrag; seine Verlegung ändert diesen also und ist Sache der Gesellschafter, nicht des Geschäftsführers. Das Dokument genehmigt die neue Adresse, nennt das Recht zur Nutzung der Räume, ändert den Gesellschaftsvertrag und bevollmächtigt eine Person für die Anmeldung beim rumänischen Handelsregister.
- Dienstleistungsvertrag (Rumänien)
Der Vertrag, mit dem ein Dienstleister – eine Gesellschaft oder ein eingetragener Einzelunternehmer – in Rumänien Leistungen für einen Auftraggeber erbringt: was dazugehört und was nicht, die Laufzeit, der Preis und die Zahlungsfrist, die Rechnungsstellung über RO e-Factura, Abnahme und Beanstandungen, die Haftungsobergrenze, höhere Gewalt und Beendigung. Nach dem rumänischen Zivilgesetzbuch ist ein Dienstleistungsvertrag eine antrepriză (Art. 1851), und der Vertrag regelt, was das Gesetz den Parteien überlässt.
- Dienstleistungsvertrag mit einem Einzelunternehmer (PFA) (Rumänien)
Der Vertrag mit einem Einzelunternehmer (PFA) oder einem anderen selbstständigen Fachmann in Rumänien, so formuliert, dass das Verhältnis eine Zusammenarbeit bleibt und kein Arbeitsverhältnis wird: Der Dienstleister bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsort selbst, arbeitet mit eigenen Mitteln, darf andere Auftraggeber haben, trägt die Risiken und zahlt seine Steuern und Beiträge selbst. Das rumänische Steuergesetzbuch behandelt Einkünfte aus einer Tätigkeit als Lohn, wenn mindestens vier seiner sieben Kriterien der Selbstständigkeit nicht erfüllt sind.