Beschluss über die Verlegung des Sitzes einer SRL (Rumänien)
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Der Beschluss des Alleingesellschafters oder der Gesellschafterversammlung, mit dem eine rumänische SRL ihren Sitz verlegt. Der Sitz steht im Gesellschaftsvertrag; seine Verlegung ändert diesen also und ist Sache der Gesellschafter, nicht des Geschäftsführers. Das Dokument genehmigt die neue Adresse, nennt das Recht zur Nutzung der Räume, ändert den Gesellschaftsvertrag und bevollmächtigt eine Person für die Anmeldung beim rumänischen Handelsregister.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Bezeichnung des Beschlusses: HOTĂRÂREA (Gesellschafterversammlung) oder DECIZIA (Alleingesellschafter)
- Beschlussnummer
- Datum
- Ort
- Beschlussfassende Gesellschafter (Alleingesellschafter oder anwesende Gesellschafter mit ihren Anteilen)
- Firma
- Derzeitiger Sitz der Gesellschaft
- Steuer-Identifikationsnummer der Gesellschaft (CUI)
- Handelsregisternummer der Gesellschaft
- Neue Anschrift des Unternehmens
- Nutzungsrecht an den neuen Geschäftsräumen (z. B. Miet- oder Leihvertrag)
- Zur Anmeldung beim Handelsregister bevollmächtigte Person
- Abstimmungsergebnis
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wer beschließt die Verlegung des Sitzes einer rumänischen SRL?
- Die Gesellschafter – die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter –, nicht der Geschäftsführer: Der Sitz steht im Gesellschaftsvertrag, und seine Änderung ändert diesen. Seit dem 26.11.2022, als das Gesetz Nr. 265/2022 Art. 192 Abs. 2 des rumänischen Gesetzes Nr. 31/1990 aufhob, ist keine Einstimmigkeit mehr nötig: Der Beschluss wird mit der absoluten Mehrheit der Gesellschafter und der Anteile gefasst (Art. 192 Abs. 1), sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Es lohnt sich also, ihn vor der Versammlung zu lesen.
- Was verlangt das rumänische Handelsregister bei einer Sitzverlegung?
- Den Beschluss der Gesellschafter, den Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag oder den aktualisierten Gesellschaftsvertrag und das Dokument, das das Recht zur Nutzung der neuen Räume belegt – etwa einen Eigentumstitel, einen Mietvertrag oder einen Leihvertrag. Den Antrag stellt die im Beschluss bevollmächtigte Person, online über das Portal des Handelsregisters oder bei einer Geschäftsstelle des Handelsregisters.
- Ändert sich mit dem Sitz der SRL auch ihre steuerliche Anschrift?
- In der Regel ja: Die steuerliche Anschrift einer Gesellschaft ist ihr eingetragener Sitz. Die Eintragung im Handelsregister erreicht die rumänische Steuerverwaltung, und zieht der Sitz in einen anderen Kreis um, wechselt auch die zuständige Steuerbehörde – die Steuerakte sollte nach dem Umzug also im Blick behalten werden.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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