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Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Österreich)
Darum passt es: Die Fluglinie hat Ihren Flug kurzfristig annulliert und Sie mussten Hotel und Essen selbst zahlen.
Österreich · auf Deutsch · für Verbraucher
Das Anspruchsschreiben an die Fluglinie, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden: Sie fordern die Ausgleichsleistung von € 250, € 400 oder € 600 je Fluggast nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dazu ausgelegte Kosten für Verpflegung und Unterkunft, mit Zahlungsfrist und Konto. Antwortet die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos; dieses Schreiben ist der erste Schritt dorthin.
Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Deutschland)
Darum passt es: Die Fluggesellschaft hat Ihren Flug kurzfristig annulliert und bietet nur einen Gutschein statt Geld an.
Deutschland · auf Deutsch · für Verbraucher
Anspruchsschreiben an die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: 250 €, 400 € oder 600 € Ausgleichszahlung je Person, wenn Sie Ihr Ziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreicht haben, der Flug kurzfristig annulliert oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Mit Flugdaten, Betrag nach Entfernung, Ablehnung von Gutscheinen, Erstattung von Auslagen, Zahlungsfrist und dem Hinweis auf die Schlichtung. Auch für Mitreisende derselben Buchung. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Ende des Flugjahres.