Quittung über eine Zahlung (Empfangsbestätigung)
Eine Quittung nach § 368 BGB, mit der der Zahlungsempfänger bestätigt, Geld erhalten zu haben – bar oder per Überweisung, etwa für die Rückzahlung eines Privatdarlehens, eine Rate, eine Kaution oder einen privaten Verkauf. Mit Betrag in Ziffern und Worten, Datum, Zahlungsart, Grund der Zahlung und der Angabe, ob die Schuld damit vollständig getilgt ist oder welcher Rest offen bleibt. Wer zahlt, kann die Quittung bei der Zahlung verlangen; ausdrucken und vom Empfänger von Hand unterschreiben lassen.
Deutschland
Quittung
Geld und Schulden
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