Steuern und Finanzen: Vorlagen und Formulare
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Antrag auf Ratenzahlung von Steuerrückständen (Polen)
Antrag an ein polnisches Finanzamt oder eine andere Steuerbehörde, Steuerrückstände samt Zinsen in Raten zahlen zu dürfen (Art. 67a § 1 Nr. 2 der polnischen Abgabenordnung): Steuer und Zeitraum, Betrag, vorgeschlagene Zahl der Raten und Zahlungsplan und vor allem das wichtige Interesse des Steuerpflichtigen, das die Ratenzahlung rechtfertigt, mit den Einnahmen und Ausgaben des Haushalts. Die Erleichterung liegt im Ermessen der Behörde, deshalb entscheidet eine gründliche Begründung über das Ergebnis.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid – odwołanie od decyzji podatkowej (Polen)
Einspruch gegen einen erstinstanzlichen Bescheid des Leiters eines polnischen Finanzamts, eines Gemeindevorstehers oder Bürgermeisters (wójt, burmistrz) oder einer anderen Steuerbehörde, mit dem, was Art. 222 der polnischen Abgabenordnung verlangt: die Einwände gegen den Bescheid, Kern und Umfang des Begehrens sowie die Beweise. Er wird innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Behörde eingelegt, die ihn erlassen hat. Der Einspruch ist kostenlos, und die Rechtsmittelbehörde darf den Einspruchsführer nicht schlechterstellen, es sei denn, der Bescheid verletzt grob das Recht oder das öffentliche Interesse.