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- Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 11 UStG 1994 (Österreich)Rechnungsvorlage mit allen Angaben, die § 11 UStG 1994 für eine Rechnung über € 400 brutto verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Tag oder Zeitraum der Leistung, Menge und Bezeichnung, Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer, Ihre UID-Nummer und – über € 10.000 brutto – die UID-Nummer des Kunden. Mit Zeile für die Firmenbuchdaten nach § 14 UGB und Bankverbindung. Österreich kennt zwischen Unternehmen keine E-Rechnungspflicht: Die Vorlage bleibt auf Papier und als PDF verwendbar.
- Gesellschafterbeschluss über die Bestellung oder Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers (Österreich)Der Gesellschafterbeschluss einer österreichischen GmbH oder FlexCo über die Bestellung, die Abberufung oder den Wechsel eines Geschäftsführers – gefasst in der Generalversammlung oder als Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben (§ 34 GmbHG) –, mit der Annahme der Bestellung. Für das Firmenbuch werden die Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt (§ 17 GmbHG): Unterschrieben wird erst beim Bezirksgericht oder vor dem Notar, und Platz für den Beglaubigungsvermerk ist vorgesehen. Mit Firma, Sitz, FN und Firmenbuchgericht.
- Protokoll der Generalversammlung oder Umlaufbeschluss: Jahresabschluss einer GmbH (Österreich)Die Niederschrift der Generalversammlung einer österreichischen GmbH oder FlexCo – oder der Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben – über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Geschäftsführer, mit einem Abstimmungsergebnis für jeden Punkt. Die Beschlüsse sind in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres zu fassen (§ 35 Abs 1 Z 1 GmbHG); eine Abstimmung in Textform gibt es nur bei einer FlexCo, deren Gesellschaftsvertrag sie vorsieht. Mit dem Hinweis auf die Einreichung beim Firmenbuch binnen neun Monaten.
- Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.
- Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Österreich)Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die ohne Umsatzsteuer abrechnen: mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, Name und Anschrift beider Seiten, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Rechnungsbetrag. Seit 01.01.2025 gilt die Befreiung bis € 55.000 Jahresumsatz (brutto), mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr, und Kleinunternehmer dürfen auch über € 400 vereinfacht abrechnen. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, schuldet er sie aufgrund der Rechnung, bis er diese berichtigt (§ 11 Abs 12 UStG).
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