Dokumentfinder
Finden Sie das Dokument, das Sie brauchen
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
Ihre Antworten:ÖsterreichVerbraucher Sich beschweren, widersprechen oder Einspruch einlegen Neu beginnen
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
3. Was möchten Sie tun?
7 passende Dokumente
- Beschwerde an ein Unternehmen mit Frist vor der Schlichtung (Österreich)Ihr schriftlicher Einigungsversuch mit einem Unternehmen in Österreich, bevor Sie eine Schlichtungsstelle anrufen: welcher Vertrag, was schiefgelaufen ist, was Sie verlangen und bis wann. Die anerkannten Schlichtungsstellen – Verbraucherschlichtung Austria, Internet Ombudsstelle und die Stellen der Branchen – können einen Fall ablehnen, der nicht zuerst beim Unternehmen vorgebracht oder später als ein Jahr danach eingebracht wurde (AStG). Diese Beschwerde ist dieser erste Schritt und Ihr Nachweis dafür. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Preisminderung oder Vertragsauflösung wegen eines Mangels (Österreich)Die Erklärung an den Verkäufer, wenn Verbesserung oder Austausch einer mangelhaften Ware gescheitert sind: Sie verlangen eine angemessene Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags (früher Wandlung) und nennen Grund, Betrag, Zahlungsfrist und Konto. Nach § 12 VGG für Verbraucherkäufe ab 2022 und § 932 ABGB. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Auflösung ausgeschlossen, die Preisminderung bleibt. Nach der Auflösung trägt der Verkäufer die Kosten der Rückgabe. Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden (§ 28 VGG).
- Mängelrüge: Aufforderung zur Verbesserung oder zum Austausch (Österreich)Die Mängelrüge an den Verkäufer, wenn eine gekaufte Ware einen Mangel hat: Sie machen die gesetzliche Gewährleistung geltend, verlangen nach Ihrer Wahl Verbesserung (Reparatur) oder Austausch und setzen eine Frist mit Datum. Nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für Käufe ab 2022 und den §§ 922 ff ABGB, mit der Vermutung des ersten Jahres (§ 11 VGG). Wichtig: Die Rechte müssen spätestens drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Gericht geltend gemacht werden; der Brief allein hält diese Frist nicht auf. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.
- Einspruch gegen die Handyrechnung oder Internetrechnung (Österreich)Schriftlicher Einspruch gegen eine Rechnung Ihres Handy-, Festnetz- oder Internetbetreibers in Österreich: mit Rechnungsnummer und -datum, dem bestrittenen Betrag und den Gründen, etwa unbekannte Mehrwertdienste, Roaming, Datenvolumen oder doppelt verrechnete Entgelte. Sie verlangen die Überprüfung der Entgelte und eine schriftliche Bestätigung oder Berichtigung (§ 145 TKG 2021) samt Einzelentgeltnachweis und zahlen den unbestrittenen Teil. Erheben Sie den Einspruch binnen drei Monaten ab der Rechnung; er öffnet den Weg zur kostenlosen Schlichtung bei der RTR.
- Reklamation der Pauschalreise: Preisminderung, Schadenersatz, entgangene Urlaubsfreude (Österreich)Die Reklamation an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie fordern eine angemessene Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum, Schadenersatz und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 Pauschalreisegesetz, PRG), mit Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Konto. Der Brief verweist auf Ihre Mängelanzeige vor Ort (§ 11 Abs 2 PRG) und kündigt Schlichtung oder Klage an. Belege, Fotos und die Bestätigung der Reiseleitung legen Sie bei. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.
- Beschwerde an den Strom- oder Gaslieferanten oder Netzbetreiber (Österreich)Beschwerdeschreiben an Ihren Strom- oder Gaslieferanten oder an den Netzbetreiber in Österreich – zu einer falschen Jahresabrechnung, zu hohen Teilbeträgen, einem Zählerstand, dem Lieferantenwechsel oder einer angedrohten Abschaltung. Mit Kundennummer, Zählpunktnummer und Lieferanschrift, dem Problem, der verlangten Abhilfe und einer Antwortfrist. Die Beschwerde beim Unternehmen ist die Voraussetzung für die kostenlose Schlichtung bei der E-Control (§ 26 E-ControlG). Nach dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und dem GWG 2011. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Fluggastrechte: Ausgleichsleistung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung (Österreich)Das Anspruchsschreiben an die Fluglinie, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet am Ziel ankam, kurzfristig annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden: Sie fordern die Ausgleichsleistung von € 250, € 400 oder € 600 je Fluggast nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, dazu ausgelegte Kosten für Verpflegung und Unterkunft, mit Zahlungsfrist und Konto. Antwortet die Fluglinie binnen sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend, hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos; dieses Schreiben ist der erste Schritt dorthin.
Sie finden das Dokument nicht, das Sie brauchen?
Die Anfrage ist kostenlos. Sagen Sie uns, welches Formular oder Schreiben Sie brauchen, für welches Land und in welcher Sprache. Wir schreiben die Dokumente, nach denen gefragt wird – mit Ihrer E-Mail-Adresse sagen wir Ihnen Bescheid, sobald Ihres fertig ist.